Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
Die beiden Schulstandorte nördlich und südlich der Textorstraße,
im Abschnitt zwischen der Oppenheimer Landstraße und der Holbeinstraße,
sind organisatorisch zu einer Schule, der IGS-Süd, zusammengefasst worden. Vor
diesem Hintergrund soll die Trennwirkung der Textorstraße für den Schulbetrieb
minimiert werden. Daher ist geplant, die Textorstraße in diesem Bereich aus
Richtung Holbeinstraße kommend als Sackgasse für den Fahrverkehr
auszubilden. Der verbleibende verkehrsberuhigte Bereich wird dann
entsprechend zum Zweirichtungsverkehr. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende wird
die Textorstraße aus Richtung Holbeinstraße sowie aus Richtung Oppenheimer
Landstraße jeweils zu einer durchlässigen Sackgasse. Durch den Wegfall von Fahrbeziehungen
an der Kreuzung Textorstraße/ Holbeinstraße kann die vorgenannte Sperrung
der Textorstraße erst erfolgen, wenn der geplante Kreisverkehr
Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße umgesetzt worden ist. Mit dieser Planung wird der Anregung
des Ortsbeirates in diesem Teilabschnitt der Textorstraße entsprochen. Durch die Sperrung der Textorstraße westlich der
Oppenheimer Landstraße ist es sinnvoll, nur den Abschnitt zwischen der
Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße in die dortige Tempo-30-Zone zu
integrieren. Zumal die Oppenheimer Landstraße nördlich und südlich der
Textorstraße bereits Tempo-30-Zone ist und die Schweizer Straße als
Hauptverkehrsstraße die Tempo-30-Zone im Osten begrenzen würde. Der Abschnitt der Textorstraße zwischen der Schweizer
Straße und der Brückenstraße kann ebenfalls in die bestehende Tempo 30-Zone
integriert werden. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass damit der Abbau
der beiden bestehenden Lichtsignalanlagen (Textorstraße/Diesterwegstraße und
Textorstraße/Stegstraße) verbunden ist. Der Magistrat wird in Abstimmung mit
dem Ortsbeirat Ersatzmaßnahmen für den Wegfall dieser Lichtsignalanlagen
vorschlagen und umsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643
Antrag vom
14.10.2020, OF
1815/5
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854