Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST
455
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier:
Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Vorläufige Stellungnahme: Vor der Einrichtung der
Einbahnstraße in der Gartenstraße zwischen Schaubstraße und Stresemannallee
wurden im März 2012 Verkehrszählungen in den Bereichen Gartenstraße,
Schaubstraße und Schreyerstraße durchgeführt. Der Magistrat beabsichtigt,
zunächst die Ergebnisse der für März 2013 geplanten Vergleichszählungen
auszuwerten und hiernach abschließend Stellung zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2013, OM 1840