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Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 455

Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Vorläufige Stellungnahme: Vor der Einrichtung der Einbahnstraße in der Gartenstraße zwischen Schaubstraße und Stresemannallee wurden im März 2012 Verkehrszählungen in den Bereichen Gartenstraße, Schaubstraße und Schreyerstraße durchgeführt. Der Magistrat beabsichtigt, zunächst die Ergebnisse der für März 2013 geplanten Vergleichszählungen auszuwerten und hiernach abschließend Stellung zu nehmen.