Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
Begründung
Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das komplette Teilstück der Gartenstraße zwischen Einmündung Holbeinstraße und Einmündung Stresemannallee in östliche Richtung als Einbahnstraße gewidmet werden kann, so dass nach der Holbeinstraße keine Weiterfahrt in westliche Richtung mehr möglich ist. Begründung: Seit Frühjahr 2012 wurde den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die die Straßenbahnhaltestelle Stresemannallee/Gartenstraße benutzen, versprochen, dass ein Haltestellenkap eingerichtet wird. Dies ist nunmehr erfolgt. Mit Einrichtung dieses Haltestellenkaps erfolgt die Ausweisung der Gartenstraße zwischen der Einmündung Schaubstraße und Einmündung Stresemannallee als Einbahnstraße in östliche Richtung. Dies hat nun zur Folge, dass die Fahrzeuge, die die Gartenstraße über die Einmündung Holbeinstraße in westliche Richtung hinaus weiterhin nutzen, über die Schaubstraße abfließen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner hat sich dies als unzumutbare Mehrbelastung erwiesen, Von daher bittet der Ortsbeirat um Ausweitung der Einbahnstraße, so dass eine Durchfahrt beginnend nach der Einmündung der Holbeinstraße in westliche Richtung nicht mehr möglich ist.