Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1278 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Eine zweite Langzeitmessung - die Zählstellen waren identisch mit denen der Langzeitmessung vom März 2012 - wurde im Mai 2013 durchgeführt. Im Ergebnis war eine höchst erfreuliche Senkung der Verkehrsmenge in der Gartenstraße festzustellen. Befuhren vor der Änderung der Verkehrsführung 330 Fahrzeuge je Stunde die Gartenstraße in Richtung Stresemannallee, waren dies im Mai 2013 lediglich 140 Fahrzeuge. Faktisch also eine Halbierung der Verkehrsbelastung. Dies belegt, dass sich die gegenwärtige Verkehrsführung bewährt hat. Dem steht auch nicht die Erhöhung der Verkehrsmenge in der Schaubstraße von 37 auf 80 Fahrzeuge in der Spitzenstunde gegenüber. Vor dem Hintergrund, dass sich die in das Quartier einfahrende Verkehrsmenge praktische halbiert hat und die in der Schaubstraße in der Spitzenstunde ermittelte Verkehrsbelastung der in vergleichbaren Wohnstraßen im Stadtgebiet entspricht, vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die umgesetzten Maßnahmen insgesamt zu einer deutlichen Erhöhung der Wohnqualität im gesamten Wohngebiet geführt haben und daher beibehalten werden sollten. Zumal auch in der Schaubstraße perspektivisch von einer rückläufigen Verkehrsmenge ausgegangen werden kann. Die Einrichtung der vorgeschlagenen Verkehrsführung würde hier keine signifikante Verringerung der Verkehrsmenge erbringen und hätte lediglich zur Folge, dass der gesamte Anliegerverkehr aus Richtung Otto-Hahn-Platz kommend über die Holbeinstraße, Steinlestraße, Rembrandtstraße oder Rubensstraße in Richtung Gartenstraße fahren müsste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2013, OM 1840