Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier: Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST
1278
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße hier:
Teilstück zwischen Holbeinstraße und Stresemannallee Eine zweite Langzeitmessung - die
Zählstellen waren identisch mit denen der Langzeitmessung vom März 2012 - wurde
im Mai 2013 durchgeführt. Im Ergebnis war eine höchst erfreuliche Senkung der
Verkehrsmenge in der Gartenstraße festzustellen. Befuhren vor der Änderung der
Verkehrsführung 330 Fahrzeuge je Stunde die Gartenstraße in Richtung
Stresemannallee, waren dies im Mai 2013 lediglich 140 Fahrzeuge. Faktisch also
eine Halbierung der Verkehrsbelastung. Dies belegt, dass sich die gegenwärtige
Verkehrsführung bewährt hat. Dem steht auch nicht die Erhöhung der
Verkehrsmenge in der Schaubstraße von 37 auf 80 Fahrzeuge in der Spitzenstunde
gegenüber. Vor dem Hintergrund, dass sich die in das Quartier einfahrende
Verkehrsmenge praktische halbiert hat und die in der Schaubstraße in der
Spitzenstunde ermittelte Verkehrsbelastung der in vergleichbaren Wohnstraßen im
Stadtgebiet entspricht, vertritt der Magistrat die Auffassung, dass die
umgesetzten Maßnahmen insgesamt zu einer deutlichen Erhöhung der Wohnqualität
im gesamten Wohngebiet geführt haben und daher beibehalten werden sollten.
Zumal auch in der Schaubstraße perspektivisch von einer rückläufigen
Verkehrsmenge ausgegangen werden kann. Die Einrichtung der vorgeschlagenen Verkehrsführung
würde hier keine signifikante Verringerung der Verkehrsmenge erbringen und
hätte lediglich zur Folge, dass der gesamte Anliegerverkehr aus Richtung
Otto-Hahn-Platz kommend über die Holbeinstraße, Steinlestraße, Rembrandtstraße
oder Rubensstraße in Richtung Gartenstraße fahren müsste. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.01.2013, OM 1840