Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die technische Überprüfung hat ergeben, dass das Steuergerät der Lichtsignalanlage für die zusätzliche Erweiterung für die Blindensignalisierung nicht nachrüstbar ist. Des Weiteren verweist der Magistrat auf seine Stellungnahme vom 28. Mai 2018, ST 958, die weiterhin Gültigkeit hat.