Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße
Begründung
Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d.h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte uns die Freiheit unsere blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süd nach Nord) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden.