Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren!
Antrag
Die in der OM 5456 genannte Ampelanlage im Gutleut soll in der Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen der Lichtsignalanlagen ganz nach oben. Laut ST 444 vom 6.3.2020 muss die Lichtsignalanlage komplett umgebaut und saniert werden. Dies sollte zeitnah in Angriff genommen werden, denn im Gutleutviertel leben erblindete Menschen, die diese Ampel regelmäßig nutzen. Es ist also dringend erforderlich, dass die Umbaumaßnahme eine hohe Priorität bekommt.
Begründung
Gutleutstraße - Priorisieren! Vorgang: OM 5456/19 OBR 1; ST 444/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die in der OM 5456 genannte Ampelanlage im Gutleut soll in der Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen der Lichtsignalanlagen ganz nach oben. Laut ST 444 vom 6.3.2020 muss die Lichtsignalanlage komplett umgebaut und saniert werden. Dies sollte zeitnah in Angriff genommen werden, denn im Gutleutviertel leben erblindete Menschen, die diese Ampel regelmäßig nutzen. Es ist also dringend erforderlich, dass die Umbaumaßnahme eine hohe Priorität bekommt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Annahme bei Enthaltung Die PARTEI