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Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 444 Betreff: Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße Auch unter Berücksichtigung der zutreffenden Beschreibung der Situation an der genannten Örtlichkeit, sind die vorgegebenen normativen Gründe für eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit (50km/h) auf 30 km/h nicht gegeben. Vielmehr muss nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Hier kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Beide Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich im Sinne der gesetzlichen Vorgaben nicht vor. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist nur entsprechend der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) möglich. In dem Bereich der Rennbahnstraße, bzw. Schwarzwaldstraße, zwischen Triftstraße und Johann-Klotz-Straße besteht lediglich eine Bebauung im westlichen Bereich. Der östliche Bereich grenzt unmittelbar an die Rennbahn. Ungeachtet dessen, inwieweit die genannten Richtlinien eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen zulassen könnten, weist der Magistrat darauf hin, dass der zuständigen Landesbehörde noch entsprechende Anträge der Stadt Frankfurt am Main zur Genehmigung vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass die zu erwartenden Bescheide grundsätzliche Aussagen zum Umgang mit Tempo-30 als Lärmschutzmaßnahme sowie formelle Anforderungen an die Genehmigungsanträge enthalten werden, hält es der Magistrat nicht für zielführend, mit weiteren Anträgen zu diesem Thema an die Genehmigungsbehörde heranzutreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738 Antrag vom 27.08.2014, OF 910/5 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3467