Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST
444
Betreff: Mehr Sicherheit
für alle Verkehrsteilnehmer auf der Rennbahnstraße Auch unter Berücksichtigung der
zutreffenden Beschreibung der Situation an der genannten Örtlichkeit, sind die
vorgegebenen normativen Gründe für eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit
(50km/h) auf 30 km/h nicht gegeben. Vielmehr muss nach § 45 Abs. 9
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse
eine Gefahrenlage bestehen. Hier kommen neben Streckenabschnitten mit
entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht,
deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte
liegt. Beide Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich im Sinne der
gesetzlichen Vorgaben nicht vor. Eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist nur entsprechend der
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) möglich. In dem Bereich der
Rennbahnstraße, bzw. Schwarzwaldstraße, zwischen Triftstraße und
Johann-Klotz-Straße besteht lediglich eine Bebauung im westlichen Bereich. Der
östliche Bereich grenzt unmittelbar an die Rennbahn. Ungeachtet dessen,
inwieweit die genannten Richtlinien eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus
Lärmschutzgründen zulassen könnten, weist der Magistrat darauf hin, dass der
zuständigen Landesbehörde noch entsprechende Anträge der Stadt Frankfurt am
Main zur Genehmigung vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass die zu erwartenden
Bescheide grundsätzliche Aussagen zum Umgang mit Tempo-30 als
Lärmschutzmaßnahme sowie formelle Anforderungen an die Genehmigungsanträge
enthalten werden, hält es der Magistrat nicht für zielführend, mit weiteren
Anträgen zu diesem Thema an die Genehmigungsbehörde heranzutreten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738
Antrag vom
27.08.2014, OF
910/5
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3467