Radwegführung Schwarzwaldstraße stadtauswärts
Begründung
stadtauswärts Vorgang: OM 3467/14 OBR 5; ST 1340/15 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was die in der Stellungnahme ST 1340/2015 angekündigte Prüfung der Ausweisung eines Zweirichtungsradweges in der östlichen Schwarzwaldstraße ergeben hat. Begründung: Noch immer müssen sich Radfahrer in der Schwarzwaldstraße Richtung Süden mit Straßenbahn und Kraftfahrzeugen bei Tempo 50 die Fahrbahn teilen. Die Straßenbahnschienen bergen für den Radverkehr zusätzliches Gefährdungspotential, sodass nur gut geübte Radfahrer diese Strecke benutzen. Akuten Handlungsbedarf sieht der Magistrat bisher nicht, weil es noch keine Unfälle gegeben habe. Das kann aber nicht überraschen, weil der Radverkehr auf andere Strecken vertrieben wird. Der Magistrat muss sicherstellen, dass sich auf den normalen innerstädtischen Verbindungsstrecken alle Verkehrsteilnehmer sicher bewegen können. Die Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs ist daher unerlässlich.