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Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 910/5 vom 27.08.2014 Betreff: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung) Vorgang: OM 2738/13 OBR 5; ST 1078/13; ST 444/14 1. Der Ortsbeirat akzeptiert die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 444, in der Form nicht und fordert den Magistrat nochmals auf, ein Konzept zu entwickeln, wie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich zwischen Triftstraße und Johann-Klotz-Straße verbessert werden kann, da keine wünschenswerte Sicherheit für Fußgänger besteht, die hier besonders durch sehr nah an der Bordsteinkante fahrende Lkws gefährdet werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu erläutern, welche "kleineren Maßnahmen" er plant, um zu Verbesserungen in dem Straßenabschnitt zu gelangen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078). Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates vom 29.11.2013, OM 2738, hatte der Ortsbeirat eine Prüfung eingefordert, wie die Sicherheit, vor allem für Fußgänger und Radfahrer, in diesem vor allem stadtauswärts gefährlichen Straßenabschnitt verbessert werden könne. In der Antwort des Magistrats wird leider nur berichtet, was aus Sicht des Magistrats nicht geht. Es wird aber kein Lösungsvorschlag für die objektiv vorhandene gefährliche Verkehrssituation angeboten. Obgleich der Situationsbeschreibung der Antragsteller zugestimmt wird, wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt, da keine Gefahrenlage bestehe und es noch kein erhöhtes Unfallgeschehen gäbe. Auch wenn der Ortsbeirat eine Tempo-30-Regelung für die effektivste und kostengünstigste Lösung hält, die für Autofahrer nur wenige Sekunden Zeitverlust bedeuten würde, erwartet der Ortsbeirat zumindest andere Vorschläge des Magistrats, damit es nicht eines Tages doch zu einem erhöhten Unfallgeschehen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 444 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 259 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1340 Antrag vom 07.11.2017, OF 636/5 Auskunftsersuchen vom 24.11.2017, V 677 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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