Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM
3467 entstanden aus
Vorlage: OF 910/5 vom
27.08.2014 Betreff: Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in
der Rennbahnstraße und südlichen Schwarzwaldstraße (Fortsetzung)
Vorgang: OM 2738/13 OBR 5;
ST 1078/13; ST 444/14 1. Der Ortsbeirat akzeptiert die Stellungnahme des
Magistrats vom 21.03.2014, ST 444, in der Form nicht und fordert den
Magistrat nochmals auf, ein Konzept zu entwickeln, wie die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich zwischen Triftstraße und
Johann-Klotz-Straße verbessert werden kann, da keine wünschenswerte Sicherheit
für Fußgänger besteht, die hier besonders durch sehr nah an der Bordsteinkante
fahrende Lkws gefährdet werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu erläutern, welche "kleineren Maßnahmen" er plant, um zu
Verbesserungen in dem Straßenabschnitt zu gelangen (siehe Stellungnahme des
Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078). Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates vom 29.11.2013,
OM 2738, hatte der Ortsbeirat eine Prüfung eingefordert, wie die
Sicherheit, vor allem für Fußgänger und Radfahrer, in diesem vor allem
stadtauswärts gefährlichen Straßenabschnitt verbessert werden könne. In der
Antwort des Magistrats wird leider nur berichtet, was aus Sicht des Magistrats
nicht geht. Es wird aber kein Lösungsvorschlag für die objektiv vorhandene
gefährliche Verkehrssituation angeboten. Obgleich der Situationsbeschreibung
der Antragsteller zugestimmt wird, wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung
abgelehnt, da keine Gefahrenlage bestehe und es noch kein erhöhtes
Unfallgeschehen gäbe. Auch wenn der Ortsbeirat eine Tempo-30-Regelung für
die effektivste und kostengünstigste Lösung hält, die für Autofahrer nur wenige
Sekunden Zeitverlust bedeuten würde, erwartet der Ortsbeirat zumindest andere
Vorschläge des Magistrats, damit es nicht eines Tages doch zu einem erhöhten
Unfallgeschehen kommt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.07.2013, ST 1078
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2738
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.03.2014, ST 444
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2015, ST 259
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1340
Antrag vom
07.11.2017, OF
636/5
Auskunftsersuchen vom 24.11.2017, V 677 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5
am 23.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0