Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße / Rat-Beil-Straße stadtauswärts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
442
Betreff: Radfahren auf der
Richard-Wagner-Straße / Rat-Beil-Straße stadtauswärts Bei der Prüfung des
Verkehrsablaufs in der Nibelungenallee, Richard-Wagner- Straße und
Rat-Beil-Straße wurde festgestellt, dass tatsächlich eine einspurige
Verkehrsführung in der Richard-Wagner-Straße ausreicht, um die Verkehrsmengen
abzuwickeln. Aus diesem Grund sind die in der Stellungnahme des Magistrats, ST
1179 vom 10.07.2017, dargestellten Querschnitte sinnvoller Weise nicht
umzusetzen.
Aufgrund der Tatsache, dass beim
Linksabbieger aus der Nibelungenallee die rechte Spur vor der Lichtsignalanlage
(LSA) entfallen kann und bei einer einspurigen Führung in der
Richard-Wagner-Straße auch muss, ergibt sich ausreichend Platz, den Radverkehr
aus der südlichen Richard-Wagner-Straße auf der Fahrbahn über die
Nibelungenallee in die nördliche Richard-Wagner-Straße zu führen. Hierfür muss
die Haltelinie für den Verkehr auf der Nibelungenallee Richtung Nibelungenplatz
vor die Einmündung der Richard-Wagner-Straße verlegt werden. Auf diese Weise
kann eine enge, gemeinsame Führung des Rad- und Fußverkehrs durch die
Grünanlage verhindert werden. Da der Radverkehr somit auf der Fahrbahn in die
nördliche Richard-Wagner-Straße einfährt, wird er im weiteren Verlauf auch
mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Im Grundsatz entspricht die
Führung in diesem Abschnitt somit der Variante Radfahrer-Schutzstreifen der
Anlage 2 in der ST 1179/17, mit dem Unterschied, dass die Fahrspur nur 3,25 m
breit wird und die gewonnenen Breiten den Gehwegen zugeschlagen werden können,
wodurch diese jeweils 2,40 m breit werden. Durch die einspurige Führung in der
Richard-Wagner-Straße bedarf es weder einer Bedarfsampel noch einer
Querungshilfe im Bereich der Rat-Beil-Straße. Eine einspurige Führung im weiteren Verlauf der
Rat-Beil-Straße Richtung Osten ist demnach ebenso möglich, allerdings ist die
Zweispurigkeit für Linksabbieger im Aufstellbereich vor der LSA an der
Friedberger Landstraße aus Leistungsfähigkeitsgründen zwingend erforderlich.
Dieser Lösungsansatz entspräche weitgehend der Variante
Radfahrer-Schutzstreifen (Anlage 1 der ST 1179/17) mit dem Unterschied, dass
die Fahrspur Richtung Westen wie im Bestand 3,50 m breit wäre und die Spur in
Gegenrichtung ebenfalls diese Breite hätte. Dies hätte den Vorteil, dass das Längsparken wie im
Bestand am Fahrbahnrand bleiben würde und kein halbes Gehwegparken eingerichtet
werden müsste, welches in der Regel dem Gehwegoberbau schadet und auch deshalb
ohnehin nur übergangsweise bestehen sollte. Das erforderliche zweispurige Linksabbiegen bedeutet
jedoch, dass das Längsparken etwas eingekürzt werden müsste (5 bis 6
Stellplätze), um den Abfluss an der LSA zu gewährleisten und gleichzeitig eine
durchgängige Radverkehrsführung anbieten zu können. Sofern der Ortsbeirat dem
Wegfall der genannten Stellplätze zustimmt, werden die konkreten Planungen
hierzu aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309
Antrag vom
04.05.2018, OF
478/3