Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Betreff: Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3, ST 339/17 Zu 1. bis 3.: Die vom Ortsbeirat angesprochenen Möglichkeiten, den Straßenraum neu aufzuteilen, hat der Magistrat visualisiert (siehe Anlage). Unter der Beibehaltung der Parkordnung ist es bei der Schaffung einer überbreiten Fahrspur nicht möglich, den Radverkehr separat auf der Fahrbahn mit einem Schutzstreifen bzw. hinter den parkenden Fahrzeugen auf dem Gehweg zu führen. In beiden Fällen werden die Fuß Gehenden, die sich auf der Mindestfläche bewegen müssen, beeinträchtigt. Da die Richard-Wagner-Straße eine sehr stark frequentierte Straße ist, muss die zweispurige Verkehrsführung beibehalten werden. Die aus Westen kommenden Verkehrsteilnehmenden nutzen die Straße um in Fahrtrichtung Norden über die Rat-Beil-Straße, u.a. Richtung Autobahn, zu gelangen. Der Anregung könnte demnach nur unter Wegfall von Stellplätzen (Längsparken auf der Ostseite) entsprochen werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Parkdruck in diesem Quartier, u.a. durch die nah gelegene Fachhochschule, sehr hoch ist. Zu 4.: Bereits in der Vergangenheit hat der Magistrat Maßnahmen ergriffen, um das Queren zu vereinfachen und den Fahrzeugverkehr auf querende Verkehrsteilnehmende hinzuweisen. Der Anregung wird in diesem Punkt daher nicht entsprochen. Zu 5.: Auch in diesem Bereich ist es aufgrund des Straßenquerschnittes nicht möglich, mit einfachen Mitteln der Anregung zu entsprechen. Entweder ginge eine Neuaufteilung des Straßenraums auch hier zu Lasten der zu Fuß Gehenden; oder aber die Parkordnung müsste geändert werden, was nur in Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen möglich ist. Auch hier hat der Magistrat entsprechende Visualisierung der Straßenquerschnitte angefertigt (siehe Anlage). Der Magistrat bittet den Ortsbeirat, die verschiedenen Varianten zu prüfen und gegebenenfalls um ein entsprechendes Votum. Anlage 1 (ca. 395 KB) Anlage 2 (ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 339 Antrag vom 11.09.2017, OF 318/3