Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1179
Betreff: Rennstrecke
Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3, ST 339/17 Zu 1. bis 3.: Die vom Ortsbeirat angesprochenen
Möglichkeiten, den Straßenraum neu aufzuteilen, hat der Magistrat visualisiert
(siehe Anlage). Unter der
Beibehaltung der Parkordnung ist es bei der Schaffung einer überbreiten
Fahrspur nicht möglich, den Radverkehr separat auf der Fahrbahn mit einem
Schutzstreifen bzw. hinter den parkenden Fahrzeugen auf dem Gehweg zu führen.
In beiden Fällen werden die Fuß Gehenden, die sich auf der Mindestfläche
bewegen müssen, beeinträchtigt. Da die Richard-Wagner-Straße eine sehr stark
frequentierte Straße ist, muss die zweispurige Verkehrsführung beibehalten
werden. Die aus Westen kommenden Verkehrsteilnehmenden nutzen die Straße um in
Fahrtrichtung Norden über die Rat-Beil-Straße, u.a. Richtung Autobahn, zu
gelangen. Der Anregung könnte demnach nur unter Wegfall von Stellplätzen
(Längsparken auf der Ostseite) entsprochen werden. Es ist jedoch zu
berücksichtigen, dass der Parkdruck in diesem Quartier, u.a. durch die nah
gelegene Fachhochschule, sehr hoch ist. Zu 4.: Bereits in der Vergangenheit hat der Magistrat
Maßnahmen ergriffen, um das Queren zu vereinfachen und den Fahrzeugverkehr auf
querende Verkehrsteilnehmende hinzuweisen. Der Anregung wird in diesem Punkt
daher nicht entsprochen. Zu 5.: Auch in diesem Bereich ist es aufgrund des
Straßenquerschnittes nicht möglich, mit einfachen Mitteln der Anregung zu
entsprechen. Entweder ginge eine Neuaufteilung des Straßenraums auch hier zu
Lasten der zu Fuß Gehenden; oder aber die Parkordnung müsste geändert werden,
was nur in Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen möglich ist. Auch hier hat der
Magistrat entsprechende Visualisierung der Straßenquerschnitte angefertigt
(siehe Anlage). Der
Magistrat bittet den Ortsbeirat, die verschiedenen Varianten zu prüfen und
gegebenenfalls um ein entsprechendes Votum. Anlage 1 (ca. 395 KB) Anlage 2
(ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.02.2017, ST 339
Antrag vom
11.09.2017, OF
318/3