Fahrradschnellweg für Verbindung in die Innenstadt schaffen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 41 Betreff: Fahrradschnellweg für Verbindung in die
Innenstadt schaffen Aus Sicht des Magistrats sind
Radschnellwege ein sinnvoller Ansatz, um die Fahrradnutzung im Alltagsverkehr
auch auf größeren Distanzen attraktiv zu machen. Radschnellwege können daher
insbesondere für Pendlerverkehre zwischen der Stadt und dem Umland ein
sinnvolles Angebot darstellen und modale Verkehrsverlagerungen bewirken.
Bei regionalen Radschnellwegen
handelt es sich um interkommunale Projekte, die daher in der Region
FrankfurtRheinMain vom Regionalverband federführend bearbeitet werden, auch um
eine durchgängige Routenführung in der regionalen Flächennutzungsplanung
perspektivisch sicherstellen zu können. Die vom Regionalverband durchgeführte
Potenzialstudie zu Radschnellwegen hat im Frankfurter Norden den Korridor
Innenstadt - Ginnheim - Nordweststadt - Niederursel - Oberursel - Bad Homburg
als weiterverfolgungswürdig identifiziert. Dieser Korridor verläuft am
südöstlichen Rand des Bereichs Kalbach-Riedberg, so dass dieser
Siedlungsbereich über einen Zubringer an einen denkbaren Radschnellweg in
diesem Korridor angebunden werden könnte. Konkrete Planungen für diesen
Korridor sind aber vom Regionalverband und den betroffenen Kommunen noch nicht
angestoßen worden.
Unabhängig von der Frage der
Entwicklung von regionalen Radschnellwegen verfolgt der Magistrat die
schrittweise Entwicklung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen
Radroutennetzes. Der aktuelle Planungsstand für dieses Netz ist im Bericht des
Magistrats B 108 aus 2014 dokumentiert und wurde im Ortsbeirat vorgestellt. In
der Relation Kalbach-Riedberg - Innenstadt ist hier auch die Olof-Palme-Straße
als übergeordnetes Netzelement dargestellt. Es ist erkennbar, dass hierfür in
jedem Fall ein größerer Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige
Verkehrsabwicklung erfolgen müsste. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606
Anregung vom
07.07.2016, OA 43
Anregung an
den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2477