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Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 567 - OA 43/16 OBR 8 - Aus verkehrlicher Sicht wird ein Lückenschluss der Radwegeverbindung von der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße für sinnvoll erachtet. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 889 kann die gewünschte Radwegeverbindung nur bedingt berücksichtigt werden. Im Bereich nördlich des Urselbaches wird eine Radwegeführung östlich der Gleis-trasse aus Naturschutzgründen abgelehnt. Ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Riedwiesen müsste beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden und hat keine Aussicht auf Erfolg. Darüber hinaus liegt dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Bebauung oder ein Straßenbau ist nach der Schutzverordnung nicht zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 30 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Kenntnis) bei Enthaltung LINKE. 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 30 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2531, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 Aktenzeichen: 92 10