Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 30
Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 567 - OA 43/16 OBR 8 - Aus verkehrlicher Sicht wird ein Lückenschluss der Radwegeverbindung von der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße für sinnvoll erachtet. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 889 kann die gewünschte Radwegeverbindung nur bedingt berücksichtigt werden. Im Bereich nördlich des Urselbaches wird eine Radwegeführung östlich der Gleis-trasse aus Naturschutzgründen abgelehnt. Ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Riedwiesen müsste beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden und hat keine Aussicht auf Erfolg. Darüber hinaus liegt dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Bebauung oder ein Straßenbau ist nach der Schutzverordnung nicht zulässig.