Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Betreff: Fahrradtrasse östlich der
U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
13.10.2016, § 567 - OA 43/16
OBR 8 - Aus verkehrlicher Sicht wird ein Lückenschluss der
Radwegeverbindung von der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße
für sinnvoll erachtet. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.
889 kann die gewünschte Radwegeverbindung nur bedingt berücksichtigt
werden. Im Bereich nördlich des Urselbaches
wird eine Radwegeführung östlich der Gleis-trasse aus Naturschutzgründen
abgelehnt. Ein Eingriff in das Naturschutzgebiet Riedwiesen müsste beim
Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden und hat keine Aussicht auf
Erfolg. Darüber hinaus liegt dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet (LSG).
Eine Bebauung oder ein Straßenbau ist nach der Schutzverordnung nicht
zulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
07.07.2016, OA 43
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.02.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8
am 08.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 30 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (=
Kenntnis) bei Enthaltung LINKE. 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 79
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 30 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 2531, 20. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 Aktenzeichen: 92 10