"Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST
122
Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr /
Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Die im Bestandsquerschnitt zur
Verfügung stehende Straßenbreite zwischen 6,0 und 6,5 Meter ist nicht
ausreichend, um Schutzstreifen zu markieren. Die dafür erforderliche Mindestbreite wäre 7,0 Meter
(2 x 1,25 Meter Schutzstreifen und 4,5 Meter Restfahrbahn). Die bestehende Tempo-30-Regelung in
der Olof-Palme-Straße wurde u.a. auch zur Sicherung des Radverkehrs eingeführt.
Die ehemals vorhandene unterbrochene Mittelmarkierung zwischen Lurgiallee und
Hessestraße wurde in diesem Zusammenhang entfernt (siehe hierzu auch Bericht
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 824 vom 23.11.2007).
Eine durchgezogene
Mittelmarkierung wäre im Hinblick auf die Durchsetzung der vorhandenen
Geschwindigkeitsreduzierung eher kontraproduktiv. Ein Überholverbot von
Kraftfahrern gegenüber Radfahrern lässt sich auf einer Straßenlänge von ca. 560
Meter kaum durchsetzen. Im
Hinblick auf die reduzierte Geschwindigkeit und die gute Sicht hält der
Magistrat ein derartiges Überholverbot auch nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667
Anregung vom
07.07.2016, OA 43
Anregung vom
01.09.2016, OA 54