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"Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Betreff: "Schutzstreifen" für den Radverkehr / Überholverbot auf der Olof-Palme-Straße Die im Bestandsquerschnitt zur Verfügung stehende Straßenbreite zwischen 6,0 und 6,5 Meter ist nicht ausreichend, um Schutzstreifen zu markieren. Die dafür erforderliche Mindestbreite wäre 7,0 Meter (2 x 1,25 Meter Schutzstreifen und 4,5 Meter Restfahrbahn). Die bestehende Tempo-30-Regelung in der Olof-Palme-Straße wurde u.a. auch zur Sicherung des Radverkehrs eingeführt. Die ehemals vorhandene unterbrochene Mittelmarkierung zwischen Lurgiallee und Hessestraße wurde in diesem Zusammenhang entfernt (siehe hierzu auch Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B 824 vom 23.11.2007). Eine durchgezogene Mittelmarkierung wäre im Hinblick auf die Durchsetzung der vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierung eher kontraproduktiv. Ein Überholverbot von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern lässt sich auf einer Straßenlänge von ca. 560 Meter kaum durchsetzen. Im Hinblick auf die reduzierte Geschwindigkeit und die gute Sicht hält der Magistrat ein derartiges Überholverbot auch nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Anregung vom 07.07.2016, OA 43 Anregung vom 01.09.2016, OA 54