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Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 417 Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße Zu 1.a): Durch die Umwandlung der bestehenden beidseitigen Senkrechtparkplätze in eine Schrägaufstellung wird keine Einengung des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes erreicht. Zu 1.b): Bereich zwischen Holbeinstraße und Textorstraße Derzeit wird zwischen den betroffenen Fachämtern eine Planung abgestimmt mit dem Ziel, den Knotenbereich Oppenheimer Landstraße/ Holbeinstraße/ Hedderichstraße/ Nell-Breuning Straße und Burnitzstraße in einen Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Mit dem Kreisverkehrsplatz würden an dem Knotenpunkt neue Abbiegebeziehungen zwischen den angeschlossenen Straßen geschaffen werden mit der Möglichkeit, den Linienweg der Buslinie 78 aus der Schweizer Straße kommend über die nördliche Oppenheimer Landstraße Richtung Burnitzstraße zu führen. Durch eine Änderung des Linienweges und die neuen Abbiegebeziehungen für den gesamten Fahrverkehr am Kreisverkehrsplatz könnte in der Textorstraße im Bereich der Schulen (zwischen der Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße) eine Verminderung des Verkehrsaufkommens erreicht werden. Im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Buslinienweges ist eine Verringerung des Fahrbahnquerschnitts durch Änderung der Parkordnung in der Oppenheimer Landstraße zwischen der Textorstraße und der Holbeinstraße nicht zielführend und wird abgelehnt. Bereich zwischen Textorstraße und Schweizer Platz Mit dem Bau der Radroute "Textorstraße" wird der Fahrbahnquerschnitt der Oppenheimer Landstraße auf der Nordseite des Kreuzungsbereichs Textorstraße durch das Vorziehen der Bordsteinkante eingeengt. Im Nachgang zu dieser Umgestaltung werden an der Kreuzung Schwanthaler Straße die geforderten Gehwegnasen gebaut. Im Anschluss kann die Park- ordnung in diesem Bereich bis zum Schweizer Platz auf der Seite der geraden Hausnummern in Schrägparkplätze umgeändert werden. Zu 1.c): Eine Nachmarkierung der Sperrflächen ist auf Grund des geplanten Baus von Gehwegnasen überflüssig. Die Oppenheimer Landstraße wird durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit im Rahmen der Kontrollen des Bewohnerregelungsbereichs überwacht. Bei den Kontrollen wird auch das verbotswidrige Parken auf der genannten Sperrfläche geahndet. Eine langfristige Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen ist aufgrund der zahlreichen Aufgabengebiete des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht möglich. Der Außendienst wird trotzdem über die Beschwerdelage informiert. Zu 1.d): Eine provisorische Einengung bis zum Bau der Gehwegnasen im Kreuzungsbereich, wie an der Kreuzung Textorstraße, wird insbesondere aus optischen Gründen (Recycling-Elemente) und wegen der dann erschwerten Reinigung als nicht sinnvoll angesehen und somit abgelehnt. Zu 1.e): Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist das Verkehrszeichen 274.1 StVO (Beginn der Tempo 30-Zone) nur jeweils in den Einfahrtsbereichen zur Zone aufzustellen. Innerhalb der Zone ist keine weitere Beschilderung erforderlich. Eine Markierung von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dient nur zur Wiederholung des angeordneten Verkehrsschildes und wird nur dann im Bereich der Beschilderung aufgebracht, wenn durch die örtliche Gegebenheit das Verkehrsschild schlecht einsehbar ist. Daher wird eine Markierung abgelehnt. Zu 1.f): Für die Oppenheimer Landstraße liegen dem Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor. Einen Überblick über die Situation wird die nach Ende der Weihnachtsferien 2015/2016 begonnene Langzeitmessung geben. Nach Auswertung der Daten wird entschieden, ob und wie häufig Geschwindigkeitskontrollen in der Oppenheimer Landstraße notwendig sind. Zu 2.: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in dem Bereich zwischen der Schweizer Straße und Stegstraße das Parken auf der Südseite halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn in Längsrichtung in eine Schrägaufstellung auf der Fahrbahn abgeändert wird. Neben der Fahrbahneinengung werden durch diese Maßnahme neue Stellplätze geschaffen. In dem Bereich zwischen der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße befindet sich der Linienweg der Buslinie 78. Daher wird hier auf der Südseite die vorhandene Park- ordnung (halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn in Längsrichtung) aufgehoben. Somit ist nur noch das Parken auf der Fahrbahn in Längsrichtung ganz auf der Fahrbahn legal, wodurch der vorhandene Fahrbahnquerschnitt um circa 1,00 m eingeengt wird. In der Textorstraße wurden 2015 zu Schulwegzeiten (07:30 bis 17:30 Uhr) insgesamt zehn Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. In dem Straßenabschnitt zwischen der Oppenheimer Landstraße und der Schweizer Straße wurde bei sieben Geschwindigkeitskontrollen eine Übertretungsquote von 9,9 Prozent ermittelt. In dem Abschnitt zwischen der Schweizer Straße und der Diesterwegstraße lag die Übertretungsquote bei 3 Prozent nach insgesamt zwei Geschwindigkeitskontrollen. Zwischen der Diesterwegstraße und der Stegstraße wurde eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt; die Übertretungsquote betrug 10,5 Prozent. Es werden daher weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4742

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