Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST
417
Betreff: Schulwegsicherheit
Textorstraße und Oppenheimer Landstraße Zu 1.a): Durch die Umwandlung der bestehenden
beidseitigen Senkrechtparkplätze in eine Schrägaufstellung wird keine Einengung
des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes erreicht. Zu 1.b): Bereich zwischen Holbeinstraße und Textorstraße
Derzeit wird zwischen den betroffenen Fachämtern
eine Planung abgestimmt mit dem Ziel, den Knotenbereich Oppenheimer Landstraße/
Holbeinstraße/ Hedderichstraße/ Nell-Breuning Straße und Burnitzstraße in einen
Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Mit dem Kreisverkehrsplatz würden an dem
Knotenpunkt neue Abbiegebeziehungen zwischen den angeschlossenen Straßen
geschaffen werden mit der Möglichkeit, den Linienweg der Buslinie 78 aus der
Schweizer Straße kommend über die nördliche Oppenheimer Landstraße Richtung
Burnitzstraße zu führen. Durch eine Änderung des Linienweges und die neuen
Abbiegebeziehungen für den gesamten Fahrverkehr am Kreisverkehrsplatz könnte in
der Textorstraße im Bereich der Schulen (zwischen der Oppenheimer Landstraße
und Holbeinstraße) eine Verminderung des Verkehrsaufkommens erreicht
werden. Im Hinblick auf eine
mögliche Änderung des Buslinienweges ist eine Verringerung des
Fahrbahnquerschnitts durch Änderung der Parkordnung in der Oppenheimer
Landstraße zwischen der Textorstraße und der Holbeinstraße nicht zielführend
und wird abgelehnt. Bereich zwischen Textorstraße und Schweizer
Platz Mit dem Bau der Radroute
"Textorstraße" wird der Fahrbahnquerschnitt der Oppenheimer Landstraße auf der
Nordseite des Kreuzungsbereichs Textorstraße durch das Vorziehen der
Bordsteinkante eingeengt. Im Nachgang zu dieser Umgestaltung werden an der
Kreuzung Schwanthaler Straße die geforderten Gehwegnasen gebaut. Im Anschluss
kann die Park- ordnung in diesem Bereich bis zum Schweizer Platz auf der Seite
der geraden Hausnummern in Schrägparkplätze umgeändert werden. Zu 1.c): Eine Nachmarkierung der Sperrflächen ist auf Grund
des geplanten Baus von Gehwegnasen überflüssig. Die Oppenheimer Landstraße wird durch das
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit im Rahmen der Kontrollen des
Bewohnerregelungsbereichs überwacht. Bei den Kontrollen wird auch das
verbotswidrige Parken auf der genannten Sperrfläche geahndet. Eine langfristige Intensivierung der
Überwachungsmaßnahmen ist aufgrund der zahlreichen Aufgabengebiete des
Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht möglich. Der Außendienst wird
trotzdem über die Beschwerdelage informiert. Zu 1.d): Eine provisorische Einengung bis zum Bau der
Gehwegnasen im Kreuzungsbereich, wie an der Kreuzung Textorstraße, wird
insbesondere aus optischen Gründen (Recycling-Elemente) und wegen der dann
erschwerten Reinigung als nicht sinnvoll angesehen und somit abgelehnt. Zu 1.e): Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist das
Verkehrszeichen 274.1 StVO (Beginn der Tempo 30-Zone) nur jeweils in den
Einfahrtsbereichen zur Zone aufzustellen. Innerhalb der Zone ist keine weitere
Beschilderung erforderlich. Eine Markierung von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn
dient nur zur Wiederholung des angeordneten Verkehrsschildes und wird nur dann
im Bereich der Beschilderung aufgebracht, wenn durch die örtliche Gegebenheit
das Verkehrsschild schlecht einsehbar ist. Daher wird eine Markierung abgelehnt. Zu 1.f): Für die Oppenheimer Landstraße liegen dem
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit keine Daten aus
Geschwindigkeitskontrollen vor. Einen Überblick über die Situation wird die
nach Ende der Weihnachtsferien 2015/2016 begonnene Langzeitmessung geben. Nach
Auswertung der Daten wird entschieden, ob und wie häufig
Geschwindigkeitskontrollen in der Oppenheimer Landstraße notwendig sind.
Zu 2.: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in
dem Bereich zwischen der Schweizer Straße und Stegstraße das Parken auf der
Südseite halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn in Längsrichtung in eine
Schrägaufstellung auf der Fahrbahn abgeändert wird. Neben der Fahrbahneinengung
werden durch diese Maßnahme neue Stellplätze geschaffen. In dem Bereich zwischen der Schweizer Straße und der
Oppenheimer Landstraße befindet sich der Linienweg der Buslinie 78. Daher wird
hier auf der Südseite die vorhandene Park- ordnung (halb auf dem Gehweg und
halb auf der Fahrbahn in Längsrichtung) aufgehoben. Somit ist nur noch das
Parken auf der Fahrbahn in Längsrichtung ganz auf der Fahrbahn legal, wodurch
der vorhandene Fahrbahnquerschnitt um circa 1,00 m eingeengt wird. In der Textorstraße wurden 2015 zu Schulwegzeiten
(07:30 bis 17:30 Uhr) insgesamt zehn Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
In dem Straßenabschnitt
zwischen der Oppenheimer Landstraße und der Schweizer Straße wurde bei sieben
Geschwindigkeitskontrollen eine Übertretungsquote von 9,9 Prozent ermittelt. In
dem Abschnitt zwischen der Schweizer Straße und der Diesterwegstraße lag die
Übertretungsquote bei 3 Prozent nach insgesamt zwei Geschwindigkeitskontrollen.
Zwischen der Diesterwegstraße und der Stegstraße wurde eine
Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt; die Übertretungsquote betrug 10,5
Prozent. Es werden daher
weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2015, OM 4742