Schulwegsicherheit Textorstraße und Oppenheimer Landstraße
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die Kinder in den angrenzenden Schulen zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu verringern, die den Anreiz für Autofahrer zum schnellen Fahren gibt. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz und Holbeinstraße - Maßnahmen:
- Beidseitig sind die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere Fahrbahnbreite möglich.
- Auf der Seite der geraden Nummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter auf die Straße zu verlagern.
- Die Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen an der Kreuzung Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu überwachen.
- Die Straßenquerung an diesen Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden (ggf. provisorisch, wie an der Kreuzung Textorstraße)
- Die Tempo-30-Zone muss auf der Straße nach den Kreuzungen Schwanthaler- und Textorstraße markiert werden.
- Die Geschwindigkeit auf der Oppenheimer Landstraße ist zu überwachen. Textorstraße zwischen Kreuzung Stegstraße und Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite:
- Auf der Seite der ungeraden Nummern (Südseite) ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angordnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das Parken auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet werden.
- Die Parkplätze auf der Seite der geraden Nummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg eingerichtet werden.
- Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht, sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden. Begründung: Die Textorstraße und Oppenheimer Landstraße laden aufgrund Ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum Schnellfahren ein. Das ist gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem Sommer einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war. http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei). Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell zu fahren, kann durch Ausweis von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit geringen Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen werden derzeit weder von den Autofahrern, noch von der Stadtpolizei berücksichtigt, der Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle sichtbar gemacht werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen auf dem Gehweg stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem Drittel der Strecke auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch Gehwegnasen verkürzt und dadurch sicherer gemacht werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1159/5
Betreff: Schulwegsicherheit Textorstraße und
Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Schulwegsicherheit für die
Kinder in den angrenzenden Schulen zu erhöhen und die Fahrbahnbreite zu
verringern, die den Anreiz für Autofahrer zum schnellen Fahren gibt. Oppenheimer Landstraße zwischen Schweizer Platz und
Holbeinstraße - Maßnahmen: 1. Beidseitig sind die Senkrechtparkplätze in
Schrägparkplätze umzuwandeln. Dadurch ist eine geringere Fahrbahnbreite
möglich. 2. Auf der Seite
der geraden Nummern sind alle Parkplätze vom Gehweg herunter auf die Straße zu
verlagern. 3. Die
Sperrflächen vor und hinter den Zebrastreifen an der Kreuzung
Schwanthalerstraße sind deutlich zu markieren und zu überwachen. 4. Die Straßenquerung an diesen
Stellen muss durch Gehwegnasen verkürzt werden (ggf. provisorisch, wie an der
Kreuzung Textorstraße) 5.
Die Tempo-30-Zone muss auf der Straße nach den Kreuzungen Schwanthaler- und
Textorstraße markiert werden. 6. Die Geschwindigkeit auf der Oppenheimer
Landstraße ist zu überwachen. Textorstraße zwischen Kreuzung Stegstraße und
Kreuzung Oppenheimer Landstraße - Verringerung der Fahrbahnbreite: 1. Auf der Seite der ungeraden Nummern (Südseite)
ist zu prüfen, ob Schrägparken auf der Fahrbahn angordnet werden kann. Ist dies
nicht der Fall, sind Längsparkplätze auf der Straße einzurichten. Das Parken
auf dem Gehweg soll auf der südlichen Straßenseite nicht mehr angeordnet
werden. 2. Die Parkplätze
auf der Seite der geraden Nummern sollen halb auf der Straße, halb auf dem
Gehweg eingerichtet werden. 3. Falls die Straßenbreite dann nicht ausreicht,
sollen auch hier die Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt
werden. Begründung: Die Textorstraße und Oppenheimer Landstraße laden
aufgrund Ihrer breiten Fahrbahn Autofahrer zum Schnellfahren ein. Das ist
gefährlich für Kinder, die die angrenzenden Schulen besuchen und morgens diese
Straßen passieren müssen, darunter viele Grundschüler. Es gab in diesem
Sommer einen Unfall, in den ein Schulkind verwickelt war.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/3068753 (Bericht der Polizei).
Die Fahrbahnbreite und somit der Anreiz, zu schnell
zu fahren, kann durch Ausweis von Parkplätzen auf der Fahrbahn mit geringen
Kosten verringert werden. Die Sperrflächen vor den Zebrastreifen werden derzeit
weder von den Autofahrern, noch von der Stadtpolizei berücksichtigt, der
Sachverhalt muss deshalb durch Farbmarkierungen für alle sichtbar gemacht
werden. Kinder lernen, vor dem Zebrastreifen
auf dem Gehweg stehenzubleiben und nach Autos zu schauen, nicht auf einem
Drittel der Strecke auf der Straße. Die Straßenquerung muss deshalb durch
Gehwegnasen verkürzt und dadurch sicherer gemacht werden. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5
am 27.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4742 2015
Die
Vorlage OF 1159/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP