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Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Magistrat hat zu der Anregung des Ortsbeirates 15 bereits umfassend Stellung genommen. Hinweisen möchte der Magistrat diesbezüglich auf seine Stellungnahmen vom 09.09.2019, ST 1776 (OM 4518, 03.05.2019), 23.06.2017, ST 1132 (OA 134 Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 917) und vom 13.03.2017, ST 551 (V 268, 29.11.2016). Zu Frage 2: Es wurden keine potenziellen Träger für ein Seniorenwohnheim kontaktiert. Hierzu verweist der Magistrat auf die bisherigen Stellungnahmen. Des Weiteren möchte der Magistrat darüber informieren, dass in der Stadt Frankfurt am Main keine stationären Pflegeeinrichtungen sowie Seniorenwohnheime bzw. Wohnanlagen in kommunaler Verantwortung gebaut, gemietet oder betrieben werden. Zu Frage 3: Der Magistrat will die Versorgungsstrukturen für die älteren und alten Frankfurter Bürgerinnen und Bürger über die Optimierung des häuslichen Wohnumfeldes, ambulante Pflegedienste, Nachbarschaftshilfe, Tagespflege und andere Angebote stärken und weiterentwickeln. Dies insbesondere, weil es für den Magistrat wichtig ist den Wunsch der meisten älteren Frankfurterinnen und Frankfurter zu beachten, im vertrauten Umfeld auch im höheren Alter zu bleiben und ggf. pflegerische Versorgung in Anspruch zu nehmen. In Einrichtungen der stationären Pflege möchten erfahrungsgemäß die meisten älteren und alten Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts nicht einziehen, da es ihrer Vorstellung von einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben, auch im hohen Alter und auch bei einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit, widerspricht. Sie bevorzugen eine ambulante Versorgung im vertrauten Wohnumfeld. Hohe Bedeutung hat für den Magistrat, neben einer umfassenden Beratung zu den Möglichkeiten einer altersgerechten Wohnraumanpassung sowie ambulanter pflegerischen Versorgung und deren Weiterentwicklung, dass auch pflegebedürftige Personen dringend erforderliche stationäre Pflege in Anspruch nehmen können. Dem Magistrat ist es daher wichtig, mit den Einrichtungsträgern und Investoren in einem ständigen Dialog zu sein. Im Rahmen dieses Dialogs teilten die Investoren dem Magistrat mit, dass es langfristig überdurchschnittlich rentabel erscheint, stationäre Einrichtungen der Pflege in Frankfurt zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass eine kommunale Unterstützung kaum nachgefragt wird. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH bietet Interessierten Investoren Unterstützung beim Auffinden geeigneter Bauflächen an. Aus Sicht des Magistrats ist die Stadt Frankfurt unter Investoren ein begehrter Standort für Pflegeimmobilien. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, unterstützend bei der Neuerrichtung von stationären Einrichtungen der Altenpflege einzugreifen. Gleichwohl können Hinweise bzw. Wünsche aus den Stadtteilen Impulse für das Entstehen weiterer vollstationärer Pflegeplätze setzen. Insbesondere die Ortsbeiräte können diesbezüglich Aktivitäten entwickeln und den Kontakt zu Investoren suchen und herstellen. Zu Frage 4: Die Planungen in den Baugebieten bedürfen planungsrechtlich keiner Änderung, da Seniorenwohnheime in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten zulässig sind. Sollte es Interessenten bzw. Anfragen nach einer solchen Nutzung in Ortsteil Nieder-Eschbach geben, kann das Stadtplanungsamt bzw. die Bauaussicht nach dem dann aktuellen Planungstand zu den Möglichkeiten der Errichtung von seniorengerechten Wohnanlagen beraten. In der Beratung kann, soweit möglich, auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden und diese können dann ggf. mit in die Planung einfließen.