Kontrollen der Absperrungen an der Dippemess
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
386
Betreff: Kontrollen der
Absperrungen an der Dippemess Zum urbanen Leben in Frankfurt am Main
gehören auch die zahlreichen Kultur- und Sport- events und die traditionell
stattfindenden Volksfeste, die es Frankfurterinnen und Frankfurtern und vielen
Gästen auch ermöglichen, fröhlich und ausgelassen zu feiern. Es ist
bedauerlich, aber leider nicht vermeidbar, dass unsere Volksfeste naturgemäß
auch Belästigungen für die Anwohner mit sich bringen. Deshalb erhalten alle
Veranstalter auch diverse Auflagen, um diese Störungen so gering wie möglich zu
halten. Dazu gehören u.a. qualifizierte Sicherheitsdienste, die auch gehalten
sind, auf die Einhaltung getroffener Verkehrsbeschränkungen hinzuwirken.
Gegebene Hinweise über mangelnde Durchsetzungsstärke des eingesetzten
Sicherheitspersonals werden ernst genommen. Gleichwohl wird es nie ganz zu
vermeiden sein, dass sich einige Besucher der Volksfeste nicht an gegebene
Anweisungen halten. Die verkehrlichen Umfeldmaßnahmen, z. B. bei den
Dippemessen, dienen grundsätzlich der Zielsetzung, eine Durchführung unter
weitgehender Minimierung der Umfeldbelastung zu realisieren. Insofern decken
sich die Maßnahmen und die Inhalte der Anregung des OBR. Eine dauerhafte Abstellung von Sperrposten mit
hoheitlicher verkehrlicher Eingriffsbefugnis während der gesamten Dippemess
würde einen personell erheblichen Einsatz regulärer Kräfte der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit auslösen, die der Wahrnehmung ihrer
eigentlichen Kernaufgaben im gesamten Stadtgebiet in dieser Zeit entzogen wäre.
Eine derartig zeit- und kostenintensive Kräftebindung an statischen Posten
würde - ganz unabhängig vom Effekt des Einnahmeausfalles - in Bezug auf die
Priorität der Sicherheitsaufgaben des täglichen Dienstablaufs zum Nachteil des
Steuerzahlers und Bürgers erfolgen. Weder durch private Sicherheitskräfte, die
selbstverständlich den qualitativen fachlichen Anforderungen entsprechen, noch
durch Verkehrsüberwacher mit hoheitlichen Befugnissen ist erreichbar, im Sinne
einer Abriegelung jegliche straßenverkehrliche Begleiterscheinungen von
Veranstaltungen auf dem Ratsweggelände völlig von den Bewohnern des Umfelds
fern zu halten.
Durch das bislang verfolgte
Konzept einer Sperrbesetzung mit Posten des Veranstalters zu bestimmten
Zeitfenstern der Dippemess, kann Personal der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit
für einen beweglichen Einsatz auch innerhalb der genannten Sperrbereiche im
Veranstaltungsumfeld freigesetzt werden. Durch diese Einsatzkräfte werden im
Gebiet um den Festplatz insbesondere Verkehrsverstöße, die Gefahren auslösen,
geahndet und beseitigt, was im vorrangigen Interesse der Anwohner sein dürfte.
Insofern wird die aktuelle
Verfahrensweise als tragbare und durchführbare Alternative eingestuft.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
06.09.2011, OA 63