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Kontrollen der Absperrungen an der Dippemess

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 386 Betreff: Kontrollen der Absperrungen an der Dippemess Zum urbanen Leben in Frankfurt am Main gehören auch die zahlreichen Kultur- und Sport- events und die traditionell stattfindenden Volksfeste, die es Frankfurterinnen und Frankfurtern und vielen Gästen auch ermöglichen, fröhlich und ausgelassen zu feiern. Es ist bedauerlich, aber leider nicht vermeidbar, dass unsere Volksfeste naturgemäß auch Belästigungen für die Anwohner mit sich bringen. Deshalb erhalten alle Veranstalter auch diverse Auflagen, um diese Störungen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören u.a. qualifizierte Sicherheitsdienste, die auch gehalten sind, auf die Einhaltung getroffener Verkehrsbeschränkungen hinzuwirken. Gegebene Hinweise über mangelnde Durchsetzungsstärke des eingesetzten Sicherheitspersonals werden ernst genommen. Gleichwohl wird es nie ganz zu vermeiden sein, dass sich einige Besucher der Volksfeste nicht an gegebene Anweisungen halten. Die verkehrlichen Umfeldmaßnahmen, z. B. bei den Dippemessen, dienen grundsätzlich der Zielsetzung, eine Durchführung unter weitgehender Minimierung der Umfeldbelastung zu realisieren. Insofern decken sich die Maßnahmen und die Inhalte der Anregung des OBR. Eine dauerhafte Abstellung von Sperrposten mit hoheitlicher verkehrlicher Eingriffsbefugnis während der gesamten Dippemess würde einen personell erheblichen Einsatz regulärer Kräfte der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit auslösen, die der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Kernaufgaben im gesamten Stadtgebiet in dieser Zeit entzogen wäre. Eine derartig zeit- und kostenintensive Kräftebindung an statischen Posten würde - ganz unabhängig vom Effekt des Einnahmeausfalles - in Bezug auf die Priorität der Sicherheitsaufgaben des täglichen Dienstablaufs zum Nachteil des Steuerzahlers und Bürgers erfolgen. Weder durch private Sicherheitskräfte, die selbstverständlich den qualitativen fachlichen Anforderungen entsprechen, noch durch Verkehrsüberwacher mit hoheitlichen Befugnissen ist erreichbar, im Sinne einer Abriegelung jegliche straßenverkehrliche Begleiterscheinungen von Veranstaltungen auf dem Ratsweggelände völlig von den Bewohnern des Umfelds fern zu halten. Durch das bislang verfolgte Konzept einer Sperrbesetzung mit Posten des Veranstalters zu bestimmten Zeitfenstern der Dippemess, kann Personal der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit für einen beweglichen Einsatz auch innerhalb der genannten Sperrbereiche im Veranstaltungsumfeld freigesetzt werden. Durch diese Einsatzkräfte werden im Gebiet um den Festplatz insbesondere Verkehrsverstöße, die Gefahren auslösen, geahndet und beseitigt, was im vorrangigen Interesse der Anwohner sein dürfte. Insofern wird die aktuelle Verfahrensweise als tragbare und durchführbare Alternative eingestuft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2011, OA 63

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