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Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit der Bundesregierung aufzunehmen mit dem Ziel, dass der Ausbau der A 5 im Frankfurter Raum aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird.

Begründung

In einer Zeit, in der der Klimawandel Europa voll erfasst hat, noch eine Autobahn von acht auf zehn Spuren ausbauen zu wollen, ist absurd. Während überall in Europa Flüsse austrocknen, Wälder absterben und die Landwirtschaft teils heftige Ertragseinbußen hinnehmen muss, noch eine Politik fortzuführen, die noch mehr CO2-Ausstoß durch den Autoverkehr verursachen würde, kommt einer Realitätsverweigerung gleich. Eine vernünftige Klimapolitik, zu der sich die Bundesregierung wie die meisten anderen Regierungen der Welt vertraglich verpflichtet hat, muss den Ausbau der öffentlichen Verkehrssysteme in den Vordergrund stellen, niedrigere Preise für die öffentlichen Verkehrssysteme ermöglichen und darf nicht weitere Anreize für noch mehr Autoverkehr schaffen. Hitzewellen, aber auch extreme Starkregen überall auf der Welt zeigen, dass es so wie bisher nicht mehr weitergehen kann. Diese Einsicht muss Konsequenzen haben. Der Ortsbezirk 6 wäre durch diesen Autobahnausbau in besonderer Weise belastet, weil die Autobahn direkt an Wohngebieten des Ortsbezirks 6 vorbeiführt. Daher besteht der Ortsbeirat auch darauf, dass die bisher vorliegenden Planungen, insbesondere auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Auswirkungen auf das Kleinklima, zeitnah vorgestellt werden. Man sollte Pläne so gut wie möglich kennen, auch wenn man diese aus den vorgebrachten guten Gründen heraus grundsätzlich ablehnt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 11
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 35
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 229 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU Linke FRAKTION AFD BFF-BIG
Sitzung 18
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle