Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
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Betreff: Fahrradparkplätze
statt Autoparkplätze Unter einem Fahrradabstellplatz
ist ein Fahrradbügel zu verstehen, an welchem in der Regel zwei Fahrräder
gesichert werden können. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den
einzelnen vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorten wie folgt Stellung:
Zu 1: Koselstraße Es werden zwei Fahrradabstellplätze im unmittelbaren
Umfeld der Gastronomiebetriebe eingerichtet. Zu 2: Zeißelstraße Im Zuge des Neubaus der Quartiersgarage in der
Lortzingstraße entstanden sieben neue Fahrradabstellanlagen im unmittelbaren
Umfeld. Von Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze wird daher abgesehen.
Zu 3: Adlerflychtstraße Es werden zwei Fahrradabstellplätze im Bereich des
Kinos in Höhe der Hausnummer 6 eingerichtet. Zu 4: Weberstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der
Liegenschaft Nummer 19 eingerichtet. Zu 5: Wielandstraße Im unmittelbaren Umfeld befinden sich ca. 15 neue
Fahrradabstellanlagen, die mit dem Neubau der Quartiersgarage in der
Lenaustraße entstanden sind. Von der Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze
wird daher abgesehen. Zu 6: Spohrstraße Es werden fünf Fahrradabstellplätze im unmittelbaren
Umfeld der Gastronomiebetriebe im Bereich der Schwarzburgstraße
(Nordostseite) eingerichtet. Zu 7: Bäckerweg Es werden zwei Fahrradabstellplätze im
Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße eingerichtet. Zu 8: Bornheimer Landstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der
Liegenschaft Nummer 6 eingerichtet. Zu 9: Günthersburgallee Bei dem von Ortsbeirat angesprochenen Bereich
handelt es sich um die Fahrbahn mit Begegnungsverkehr. Die Einrichtung von
Fahrradabstellplätzen würde zu Verengung der Begegnungsfläche führen. Im Rahmen
der Verkehrsüberwachung wird der Bereich durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit kontrolliert und verkehrswidriges Parken
geahndet. Bei der Suche nach
geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze wird der Bereich des
Bäckerwegs/Bornheimer Landstraße berücksichtigt. Zu 10: Luisenstraße Der letzte PKW-Stellplatz in Höhe der Liegenschaft
Nummer 29 wird in eine Fahrradabstellanlage umgewandelt. Zu 11: Eckenheimer Landstraße Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Magistrat
nach geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze suchen. Zu 12: Scheffelstraße Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Magistrat
nach geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze suchen. Zu 13: Schopenhauerstraße Nummer 9 Es werden Fahrradabstellplätze an der vom Ortsbeirat
gewünschten Örtlichkeit eingerichtet. Zu 14: Glauburgstraße Im Bereich der Glauburgstraße befinden sich bereits
mehrere Fahrradabstellanlagen. Vor Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze
wird daher abgesehen. Zu 15: Vogelsbergstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der
Liegenschaft Nummer 19 eingerichtet. Der Magistrat merkt an, dass die Einbeziehung von
Gehwegnasen, Sperrflächen oder ähnlichem nur in Ausnahmefällen und nach
eingehender Prüfung bei der Suche nach Standorten für Fahrradabstellplätze
möglich ist, da dies im Hinblick auf die Barrierefreiheit und Wegebeziehungen
ggf. kontraproduktiv ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434