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Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Unter einem Fahrradabstellplatz ist ein Fahrradbügel zu verstehen, an welchem in der Regel zwei Fahrräder gesichert werden können. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat zu den einzelnen vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorten wie folgt Stellung: Zu 1: Koselstraße Es werden zwei Fahrradabstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Gastronomiebetriebe eingerichtet. Zu 2: Zeißelstraße Im Zuge des Neubaus der Quartiersgarage in der Lortzingstraße entstanden sieben neue Fahrradabstellanlagen im unmittelbaren Umfeld. Von Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze wird daher abgesehen. Zu 3: Adlerflychtstraße Es werden zwei Fahrradabstellplätze im Bereich des Kinos in Höhe der Hausnummer 6 eingerichtet. Zu 4: Weberstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der Liegenschaft Nummer 19 eingerichtet. Zu 5: Wielandstraße Im unmittelbaren Umfeld befinden sich ca. 15 neue Fahrradabstellanlagen, die mit dem Neubau der Quartiersgarage in der Lenaustraße entstanden sind. Von der Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze wird daher abgesehen. Zu 6: Spohrstraße Es werden fünf Fahrradabstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Gastronomiebetriebe im Bereich der Schwarzburgstraße (Nordostseite) eingerichtet. Zu 7: Bäckerweg Es werden zwei Fahrradabstellplätze im Einmündungsbereich Bornheimer Landstraße eingerichtet. Zu 8: Bornheimer Landstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der Liegenschaft Nummer 6 eingerichtet. Zu 9: Günthersburgallee Bei dem von Ortsbeirat angesprochenen Bereich handelt es sich um die Fahrbahn mit Begegnungsverkehr. Die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen würde zu Verengung der Begegnungsfläche führen. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wird der Bereich durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit kontrolliert und verkehrswidriges Parken geahndet. Bei der Suche nach geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze wird der Bereich des Bäckerwegs/Bornheimer Landstraße berücksichtigt. Zu 10: Luisenstraße Der letzte PKW-Stellplatz in Höhe der Liegenschaft Nummer 29 wird in eine Fahrradabstellanlage umgewandelt. Zu 11: Eckenheimer Landstraße Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Magistrat nach geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze suchen. Zu 12: Scheffelstraße Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird der Magistrat nach geeigneten Standorten für Fahrradabstellplätze suchen. Zu 13: Schopenhauerstraße Nummer 9 Es werden Fahrradabstellplätze an der vom Ortsbeirat gewünschten Örtlichkeit eingerichtet. Zu 14: Glauburgstraße Im Bereich der Glauburgstraße befinden sich bereits mehrere Fahrradabstellanlagen. Vor Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze wird daher abgesehen. Zu 15: Vogelsbergstraße Es wird ein Fahrradabstellplatz in Höhe der Liegenschaft Nummer 19 eingerichtet. Der Magistrat merkt an, dass die Einbeziehung von Gehwegnasen, Sperrflächen oder ähnlichem nur in Ausnahmefällen und nach eingehender Prüfung bei der Suche nach Standorten für Fahrradabstellplätze möglich ist, da dies im Hinblick auf die Barrierefreiheit und Wegebeziehungen ggf. kontraproduktiv ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434