Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3444 entstanden aus Vorlage:
OF 632/3 vom
25.06.2014 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
Zunehmend
benutzen die Bürgerinnen und Bürger auch im Nordend das Fahrrad als
Fortbewegungsmittel. Sie finden aber im Stadtteil immer weniger
Abstellmöglichkeiten, sei es, dass das Abstellen an den Hauszäunen von den
Eigentümern untersagt oder wegen baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Sei
es, dass die Anzahl der Fahrradbügel, z. B. an Gehwegnasen und
Straßenecken, oft nicht ausreichend ist. Dagegen existieren zahlreiche
Autoparkplätze. So bietet es sich, dem Trend nach zunehmendem Fahrradfahren
entsprechend, an, Parkplätze für Fahrräder anstelle für Pkws einzurichten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Nebenstraßen
des Nordends bestehende Parkplätze für Pkws in solche für Fahrräder umzuwidmen,
wie dies vor einigen Jahren auf Antrag des Ortsbeirates 3 in der Zeißelstraße
Nr. 17 durchgeführt wurde. Soweit möglich, könnten
gegebenenfalls auch Autoparkplätze auf Bürgersteigen entsprechend umgestaltet
werden. Begründung: Nicht nur der Parkraum für Pkws wird im Stadtteil
rar, sondern auch der für Fahrräder. Diese umweltfreundliche Methode der
Fortbewegung sollte mit der vorgeschlagenen Maßnahme durch den Magistrat
unterstützt werden. Das Befestigen der Fahrräder an Vorgartenzäunen,
Laternenmasten und meist jungen Bäumen behindert nicht nur die barrierefreie
Nutzung der Gehsteige durch Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder im
Rollstuhl, sondern kann zu Schäden an Zäunen und Bäumen führen.
Fahrradparkplatz Zeißelstraße Nr. 17
Fahrradparkplatz in der Töngesgasse
Fahrradparkplätze an der Hauptwache
Fahrradbügel Friedberger Landstraße (Netto-Markt) Fahrradständer in der Fahrgasse Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629
Antrag vom
03.09.2015, OF
840/3
Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434
Aktenzeichen: 32 1