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Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 632/3 vom 25.06.2014 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Zunehmend benutzen die Bürgerinnen und Bürger auch im Nordend das Fahrrad als Fortbewegungsmittel. Sie finden aber im Stadtteil immer weniger Abstellmöglichkeiten, sei es, dass das Abstellen an den Hauszäunen von den Eigentümern untersagt oder wegen baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist. Sei es, dass die Anzahl der Fahrradbügel, z. B. an Gehwegnasen und Straßenecken, oft nicht ausreichend ist. Dagegen existieren zahlreiche Autoparkplätze. So bietet es sich, dem Trend nach zunehmendem Fahrradfahren entsprechend, an, Parkplätze für Fahrräder anstelle für Pkws einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Nebenstraßen des Nordends bestehende Parkplätze für Pkws in solche für Fahrräder umzuwidmen, wie dies vor einigen Jahren auf Antrag des Ortsbeirates 3 in der Zeißelstraße Nr. 17 durchgeführt wurde. Soweit möglich, könnten gegebenenfalls auch Autoparkplätze auf Bürgersteigen entsprechend umgestaltet werden. Begründung: Nicht nur der Parkraum für Pkws wird im Stadtteil rar, sondern auch der für Fahrräder. Diese umweltfreundliche Methode der Fortbewegung sollte mit der vorgeschlagenen Maßnahme durch den Magistrat unterstützt werden. Das Befestigen der Fahrräder an Vorgartenzäunen, Laternenmasten und meist jungen Bäumen behindert nicht nur die barrierefreie Nutzung der Gehsteige durch Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder im Rollstuhl, sondern kann zu Schäden an Zäunen und Bäumen führen. Fahrradparkplatz Zeißelstraße Nr. 17 Fahrradparkplatz in der Töngesgasse Fahrradparkplätze an der Hauptwache Fahrradbügel Friedberger Landstraße (Netto-Markt) Fahrradständer in der Fahrgasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Antrag vom 03.09.2015, OF 840/3 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 Aktenzeichen: 32 1