Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Nach Auskunft der ABG FRANKFURT
HOLDING ist eine Bewerbung des Tibethauses zur Anmietung einer Villa in der
Georg-Voigt-Straße möglich. Der Verkauf der Villen sowie eine Subvention des
Mietzinses werden seitens der ABG aber ausgeschlossen. Die Villen in der Georg-
Voigt-Straße sind mehrheitlich für eine Wohnnutzung vorgesehen. Für die Villa
Georg-Voigt-Straße 4 und die Villen entlang der Senckenberganlage sieht der
Bebauungsplanentwurf eine Kerngebietsnutzung vor. Planungsrechtlich ist eine
Nutzung durch das Tibethaus zulässig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
03.11.2014, OA 569
Anregung vom
29.06.2015, OA 653