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Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330

Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Nach Auskunft der ABG FRANKFURT HOLDING ist eine Bewerbung des Tibethauses zur Anmietung einer Villa in der Georg-Voigt-Straße möglich. Der Verkauf der Villen sowie eine Subvention des Mietzinses werden seitens der ABG aber ausgeschlossen. Die Villen in der Georg- Voigt-Straße sind mehrheitlich für eine Wohnnutzung vorgesehen. Für die Villa Georg-Voigt-Straße 4 und die Villen entlang der Senckenberganlage sieht der Bebauungsplanentwurf eine Kerngebietsnutzung vor. Planungsrechtlich ist eine Nutzung durch das Tibethaus zulässig.