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Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OF GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos

Begründung

Tibethaus in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e.V. und der ABG Frankfurt-Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg Voigt Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, Sozialrendite, Förderungen aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtung sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der ST 330 vom 2. März 2015 hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus einer der ersten Kulturinstitutionen ist, welche auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, mit Eigenleistung ihrer Mitglieder - dort wo es sinnvoll und möglich ist - die Villa instand zu setzen und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend; seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 705/2 Betreff: Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e.V. und der ABG Frankfurt-Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg Voigt Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, Sozialrendite, Förderungen aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtung sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der ST 330 vom 2. März 2015 hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus einer der ersten Kulturinstitutionen ist, welche auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, mit Eigenleistung ihrer Mitglieder - dort wo es sinnvoll und möglich ist - die Villa instand zu setzen und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend; seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 653 2015 Die Vorlage OF 705/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme