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a) Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b) Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Betreff: a) Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b) Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Beteiligungen der betroffenen Bürger geplant. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.10.2013 war der erste Schritt der Beteiligung im Rahmen der Wiederaufnahme des Verfahrens. Geplant sind weitere Gesprächsrunden und Veranstaltungen vor Ort. Genaue Termine stehen derzeit noch nicht fest. Insbesondere während der für das Jahr 2014 geplanten dritten Offenlage des Bebauungsplanes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Im letzten Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 516 für die Offenlage im Jahr 2001 wurden 1.190 bis 1.360 Wohneinheiten für das Baugebiet geplant. Der damals vorgesehene Wert überschreitet somit die allgemein genannten 1.200 Wohneinheiten. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde ein Konzept erarbeitet, um den aktuellen Anforderungen an den Frankfurter Wohnungsmarkt gerecht zu werden. Bei der erneuten frühzeitigen Beteiligung am 11.10.2013 wurde dieses vorgestellt und 2.000 Wohneinheit als Orientierungswert formuliert. Dies schafft Wohnraum für ca. 5.000 zusätzliche Einwohner, welche im Zuge einer abschnittsweisen Umsetzung der Entwicklung des Baugebietes über einen mehrjährigen Zeitraum hinzukommen werden. Die neue Planung sieht eine Wohndichte von 45 Wohneinheiten pro Hektar vor und orientiert sich an dem unteren Grenzwert der Ziele des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP). Dieser sieht im Einzugsbereich von vorhandenen oder geplanten S- und U-Bahn-Haltepunkten 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar vor. Im Großstadtbereich sollten gemäß der Zielsetzung sogar mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar realisiert werden. Eine höhere Wohndichte reduziert den Flächenbedarf pro Wohneinheit und verhindert damit mittel- bis langfristig die Flächenneuinanspruchnahme weiterer Flächen. Der Magistrat sieht in dem Projekt eine Chance für eine Weiterentwicklung des gesamten Stadtteils Bonames. Durch die Ausstattung des Plangebietes mit der entsprechenden sozialen Infrastruktur wird es nicht zu Zusatzbelastungen für bestehende Einrichtungen kommen. Vielmehr bietet das Neubaugebiet Möglichkeiten, dass in Teilbereichen vorhandene Defizite in der Versorgung ausgeglichen werden können. Durch die zusätzlichen Einwohner werden auch weitere Angebote wie bspw. im Dienstleistungsbereich zu einer besseren Versorgung des Stadtteils beitragen. Bei diesem Baugebiet handelt es sich um eine von der Stadt Frankfurt über Baulandumlegung und Erschließung gesteuerte Gesamtmaßnahme. Daher wird es möglich sein, für eine rechtzeitige Bereitstellung der Infrastruktur zu sorgen. Als Grundlage für die Festsetzung von Verkehrsflächen zur inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes wird vom Magistrat rechtzeitig eine verkehrliche Vorplanung erarbeitet und ämterübergreifend abgestimmt werden. Um die rechtzeitige Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten, ist das Stadtschulamt bereits in den Prozess der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes eingebunden und es wird sichergestellt, dass für die geplante Anzahl an Einwohnern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Da das Quartier abschnittweise realisiert werden wird, ist für jeden Teilbereich eine Kindertagesstätte vorgehalten. Im nördlichen Bauabschnitt ist direkt an die Ortsrandstraße der Standort für die Grundschule angedacht. Dort kann aufgrund der Lage im Quartier frühzeitig mit dem Bau begonnen werden kann. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche sind grundsätzlich möglich. Neben einem vorgesehenen Bürgertreff, der Angebote für Jugendliche schaffen kann, werden auch die neuen öffentlichen Grünflächen Aufenthaltsräume für Jugendliche anbieten. Der Bürgertreff kann auch Angebote für Senioren schaffen. Ein neuer Quartiersplatz mit einem angedachten Warenangebot für den täglichen Bedarf ist sehr gut erreichbar. Die vernetzten öffentlichen Grünflächen bieten zudem besondere Freiraumqualitäten. Wohnflächen für Senioren werden jedoch nicht gesondert festgesetzt werden. Grundsätzlich sind überall im allgemeinen Wohngebiet auch Wohnungen für Senioren möglich. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist zu beobachten, dass bei Neubauten zunehmend Wert auf einen barrierefreien Ausbau von Wohnungen gelegt wird, womit sich diese besonders für Senioren eignen. Insgesamt muss die erforderliche Infrastruktur frühzeitig ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden, da nicht zu erwarten ist, dass im Zuge der Bodenordnung bei der Stadt ein nennenswerter Umlegungsvorteil in Form von Bauland hierfür verbleibt. Je höher die Wohndichte angesetzt wird, desto weniger Fläche wird benötigt, um den bestehenden Bedarf an Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Will man den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der schon durch § 1a BauGB gefordert wird, umsetzen und damit die Versiegelung von weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt verhindern, so sollte die nach dem aktuellen Entwurf vorgeschlagen höhere Baudichte weiterverfolgt werden. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Wohndichte würde eher eine Versiegelung von weiteren landwirtschaftlichen Flächen an anderer Stelle im Stadtgebiet nach sich ziehen. Der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt sind wertvolle Ackerböden, sei es im Frankfurter Westen (Ortsbezirk 6), im Norden oder Nordosten. Eine Verlagerung der notwendigen Wohnbauflächen an anderer Stelle würde daher keine geringere Einschränkung für die Landwirtschaft darstellen. Flächen, die für die Landwirtschaft weniger gut geeignet sind, also sandige, felsige, feuchte oder sehr trockene Standorte sind immer sehr artenreich und entsprechend geschützt. Ausgleichsflächen liegen in diesem Baugebiet nicht vor. Die vorgesehenen Flächen sind zudem seit ca. 40 Jahren im Flächennutzungsplan als Wohnbauland ausgewiesen. Diese Zielsetzung wurde mit dem 2011 in Kraft getreten RegFNP bekräftigt. Der Verzicht auf den Entzug von Ackerflächen würde den Verzicht auf dieses Baugebiet bedeuten. Der Magistrat hält in Anbetracht der Nachfrage nach Wohnraum aber an diesem Baugebiet fest. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit dem Schutzgut Boden und um weitere Bodenversiegelungen außerhalb des Baugebietes zu reduzieren, ist eine höhere Wohndichte als noch bei der Offenlage 2001 vorgesehen, erforderlich. Der Bestand der vorhandenen Flora und Fauna wurde erhoben. Für die vorgefundenen Vogelarten wird im Frühjahr 2014 der genaue Bestand kartiert werden. Der Magistrat strebt eine Verlagerung der schützenswerten Fauna an, da es sich um sehr wenige Exemplare handelt und zu befürchten ist, dass bei einer Bebauung in der Umgebung, diese ohnehin den Standort verlassen würden. Der im Oktober 2013 vorgestellte städtebauliche Entwurf und eine aktuell erarbeitete Baum- und Gehölzkartierung wurden miteinander abgeglichen, um möglichst viele Bäume und Gehölzstrukturen zu erhalten. Besonders dicht bewachsene Areale wurden besonders berücksichtigt und z.B. als Gemeinbedarfsflächen vorgesehen, um mehr Bäume erhalten zu können. Aufgrund erforderlicher Erschließungsflächen und einer sinnvollen städtebaulichen Gestaltung können jedoch nicht alle Bäume und Gehölzstrukturen erhalten werden. Alle Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht als Teil des Bebauungsplans dargestellt und mit der Planung abgewogen werden. Im Planungsgebiet liegen Kleingärten, welche teilweise durch den Bebauungsplan Nr. NW 141 c Nr. 1 als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Der Magistrat wird das Gespräch mit den Kleingärtnern und dem Siedlerverband suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, insofern Kleingärten überplant werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird auf Grundlage der angestrebten Einwohnerzahl ein entsprechendes Verkehrsgutachten erarbeitet werden, um ein darauf aufbauendes Verkehrskonzept entwickeln zu können. Die Belange des Lärmschutzes werden ebenfalls im weiteren Verfahren erneut geprüft und in die Abwägung einfließen. Durch die neue Stadtbahnhaltestelle und eine geplante Bushaltestelle im Bereich des Quartiersplatzes wird das neue Quartier in das bestehende Nahverkehrsnetz eingebunden werden. Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr wird über die neu entstehende Ortsrandstraße, welche an der östlichen Seite des Plangebietes vorgesehen ist, gewährleistet sein. Im Bebauungsplan ist angedacht die Ortsrandstraße als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Diese Straße dient der äußeren Erschließung des Plangebietes und ist vor Beginn der baulichen Entwicklung zu realisieren. Die Realisierung ist einerseits abhängig vom Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" als Grundlage für deren Baurechtsschaffung, anderseits von der Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens mit dem Ziel, die erforderlichen Flächen für die Ortsrandstraße zur Verfügung zu stellen. Erst durch das - nach ergangenem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - vorliegende Baurecht und die zur Verfügung stehenden, erforderlichen Flächen kann mit der Realisierung der Ortsrandstraße begonnen werden. Die Planungen für die Ortsrandstraße sind zwar vorbereitet, müssen aber rechtzeitig vor Baubeginn in Abhängigkeit von eventuellen Planungsänderungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Teilen aktualisiert werden. Park-and-Ride-Plätze sind bis jetzt nicht vorgesehen. Neue Park-and-Ride-Plätze an der neuen Station sind in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv, da die Parkplätze über die unmittelbar benachbarten Stadtteile hinausgehend für Pendler attraktiv sein können und dann eine wesentliche Konkurrenz zu dem lokalen Busverkehr sind. Zusätzlich werden durch diese Parkplätze weitere Verkehre induziert, die es gilt zu verhindern. Die Ortsrandstraße soll neben der äußeren Erschließung des Planungsgebietes auch die Ortslage Bonames von Durchgangsverkehren zwischen Harheim/Nieder-Erlenbach und der A 661 bzw. den Siedlungsbereichen westlich der A 661 entlasten. Gleichzeitig wird es darum gehe, die Ortsrandstraße derart auszugestalten, dass diese keine übermäßige Attraktivität für Verkehrsbeziehungen zwischen der B 3 (Bad Vilbel-Massenheim) und der A 661 entwickelt, um zu vermeiden, dass zusätzlicher Verkehr angezogen wird. Die Straße soll daher in direktem Zusammenhang mit dem Baugebiet realisiert werden. Bezüglich der Erschließung der bestehenden Wohnbebauung an der Galgenstraße wird sich nichts ändern. Die Kleingärten an der Galgenstraße sofern sie bestehen bleiben, können auch weiterhin hierüber erschlossen sein. Eine Erschließung der neuen Wohneinheiten über die Galgenstraße ist nicht vorgesehen. Geplant ist lediglich ein Weg für Radfahrer und Fußgänger, um eine bessere Zugänglichkeit für die bereits ansässigen Einwohner in das neue Quartier zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604