a) Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b) Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST
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Betreff: a) Neue Planungen
für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" b)
Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Für das Bebauungsplanverfahren Nr.
516 sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Beteiligungen der
betroffenen Bürger geplant. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am
11.10.2013 war der erste Schritt der Beteiligung im Rahmen der Wiederaufnahme
des Verfahrens. Geplant sind weitere Gesprächsrunden und Veranstaltungen vor
Ort. Genaue Termine stehen derzeit noch nicht fest. Insbesondere während der
für das Jahr 2014 geplanten dritten Offenlage des Bebauungsplanes haben
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken
vorzubringen. Im letzten Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr.
516 für die Offenlage im Jahr 2001 wurden 1.190 bis 1.360 Wohneinheiten für das
Baugebiet geplant. Der damals vorgesehene Wert überschreitet somit die
allgemein genannten 1.200 Wohneinheiten. Mit der Wiederaufnahme des Verfahrens
wurde ein Konzept erarbeitet, um den aktuellen Anforderungen an den Frankfurter
Wohnungsmarkt gerecht zu werden. Bei der erneuten frühzeitigen Beteiligung am
11.10.2013 wurde dieses vorgestellt und 2.000 Wohneinheit als Orientierungswert
formuliert. Dies schafft Wohnraum für ca. 5.000 zusätzliche Einwohner, welche
im Zuge einer abschnittsweisen Umsetzung der Entwicklung des Baugebietes über
einen mehrjährigen Zeitraum hinzukommen werden. Die neue Planung sieht eine Wohndichte von 45
Wohneinheiten pro Hektar vor und orientiert sich an dem unteren Grenzwert der
Ziele des Regionalplans Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP).
Dieser sieht im Einzugsbereich von vorhandenen oder geplanten S- und
U-Bahn-Haltepunkten 45 bis 60 Wohneinheiten je Hektar vor. Im Großstadtbereich
sollten gemäß der Zielsetzung sogar mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar
realisiert werden. Eine höhere Wohndichte reduziert den Flächenbedarf pro
Wohneinheit und verhindert damit mittel- bis langfristig die
Flächenneuinanspruchnahme weiterer Flächen. Der Magistrat sieht in dem Projekt eine Chance für
eine Weiterentwicklung des gesamten Stadtteils Bonames. Durch die
Ausstattung des Plangebietes mit der entsprechenden sozialen Infrastruktur wird
es nicht zu Zusatzbelastungen für bestehende Einrichtungen kommen. Vielmehr
bietet das Neubaugebiet Möglichkeiten, dass in Teilbereichen vorhandene
Defizite in der Versorgung ausgeglichen werden können. Durch die zusätzlichen
Einwohner werden auch weitere Angebote wie bspw. im Dienstleistungsbereich zu
einer besseren Versorgung des Stadtteils beitragen. Bei diesem Baugebiet handelt es sich um eine von der
Stadt Frankfurt über Baulandumlegung und Erschließung gesteuerte
Gesamtmaßnahme. Daher wird es möglich sein, für eine rechtzeitige
Bereitstellung der Infrastruktur zu sorgen. Als Grundlage für die Festsetzung
von Verkehrsflächen zur inneren Erschließung des Bebauungsplangebietes wird vom
Magistrat rechtzeitig eine verkehrliche Vorplanung erarbeitet und
ämterübergreifend abgestimmt werden. Um die rechtzeitige Versorgung im Bereich der
sozialen Infrastruktur zu gewährleisten, ist das Stadtschulamt bereits in den
Prozess der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes eingebunden und es wird
sichergestellt, dass für die geplante Anzahl an Einwohnern ausreichend Flächen
zur Verfügung stehen. Da das Quartier abschnittweise realisiert werden wird,
ist für jeden Teilbereich eine Kindertagesstätte vorgehalten. Im nördlichen
Bauabschnitt ist direkt an die Ortsrandstraße der Standort für die Grundschule
angedacht. Dort kann aufgrund der Lage im Quartier frühzeitig mit dem Bau
begonnen werden kann. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche sind
grundsätzlich möglich. Neben einem vorgesehenen Bürgertreff, der Angebote für
Jugendliche schaffen kann, werden auch die neuen öffentlichen Grünflächen
Aufenthaltsräume für Jugendliche anbieten. Der Bürgertreff kann auch Angebote für Senioren
schaffen. Ein neuer Quartiersplatz mit einem angedachten Warenangebot für den
täglichen Bedarf ist sehr gut erreichbar. Die vernetzten öffentlichen
Grünflächen bieten zudem besondere Freiraumqualitäten. Wohnflächen für Senioren
werden jedoch nicht gesondert festgesetzt werden. Grundsätzlich sind überall im
allgemeinen Wohngebiet auch Wohnungen für Senioren möglich. Aufgrund der
demographischen Entwicklung ist zu beobachten, dass bei Neubauten zunehmend
Wert auf einen barrierefreien Ausbau von Wohnungen gelegt wird, womit sich
diese besonders für Senioren eignen. Insgesamt muss die erforderliche Infrastruktur
frühzeitig ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden, da nicht zu
erwarten ist, dass im Zuge der Bodenordnung bei der Stadt ein nennenswerter
Umlegungsvorteil in Form von Bauland hierfür verbleibt. Je höher die Wohndichte angesetzt wird, desto
weniger Fläche wird benötigt, um den bestehenden Bedarf an Wohnraum zur
Verfügung zu stellen. Will man den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der
schon durch § 1a BauGB gefordert wird, umsetzen und damit die Versiegelung von
weiteren landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt verhindern, so sollte die
nach dem aktuellen Entwurf vorgeschlagen höhere Baudichte weiterverfolgt
werden. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Wohndichte würde eher eine
Versiegelung von weiteren landwirtschaftlichen Flächen an anderer Stelle im
Stadtgebiet nach sich ziehen. Der überwiegende Anteil der landwirtschaftlichen
Flächen in Frankfurt sind wertvolle Ackerböden, sei es im Frankfurter Westen
(Ortsbezirk 6), im Norden oder Nordosten. Eine Verlagerung der notwendigen
Wohnbauflächen an anderer Stelle würde daher keine geringere Einschränkung für
die Landwirtschaft darstellen. Flächen, die für die Landwirtschaft weniger gut
geeignet sind, also sandige, felsige, feuchte oder sehr trockene Standorte sind
immer sehr artenreich und entsprechend geschützt. Ausgleichsflächen liegen in
diesem Baugebiet nicht vor. Die vorgesehenen Flächen sind zudem seit ca. 40
Jahren im Flächennutzungsplan als Wohnbauland ausgewiesen. Diese Zielsetzung
wurde mit dem 2011 in Kraft getreten RegFNP bekräftigt. Der Verzicht auf den
Entzug von Ackerflächen würde den Verzicht auf dieses Baugebiet bedeuten. Der
Magistrat hält in Anbetracht der Nachfrage nach Wohnraum aber an diesem
Baugebiet fest. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit dem Schutzgut Boden und um
weitere Bodenversiegelungen außerhalb des Baugebietes zu reduzieren, ist eine
höhere Wohndichte als noch bei der Offenlage 2001 vorgesehen, erforderlich.
Der Bestand der vorhandenen Flora und Fauna wurde
erhoben. Für die vorgefundenen Vogelarten wird im Frühjahr 2014 der genaue
Bestand kartiert werden. Der Magistrat strebt eine Verlagerung der
schützenswerten Fauna an, da es sich um sehr wenige Exemplare handelt und zu
befürchten ist, dass bei einer Bebauung in der Umgebung, diese ohnehin den
Standort verlassen würden. Der im Oktober 2013 vorgestellte städtebauliche
Entwurf und eine aktuell erarbeitete Baum- und Gehölzkartierung wurden
miteinander abgeglichen, um möglichst viele Bäume und Gehölzstrukturen zu
erhalten. Besonders dicht bewachsene Areale wurden besonders berücksichtigt und
z.B. als Gemeinbedarfsflächen vorgesehen, um mehr Bäume erhalten zu können.
Aufgrund erforderlicher Erschließungsflächen und einer sinnvollen
städtebaulichen Gestaltung können jedoch nicht alle Bäume und Gehölzstrukturen
erhalten werden. Alle
Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht als Teil des Bebauungsplans
dargestellt und mit der Planung abgewogen werden. Im Planungsgebiet liegen Kleingärten, welche
teilweise durch den Bebauungsplan Nr. NW 141 c Nr. 1 als Dauerkleingärten
festgesetzt sind. Der Magistrat wird das Gespräch mit den Kleingärtnern und dem
Siedlerverband suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, insofern Kleingärten
überplant werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird auf
Grundlage der angestrebten Einwohnerzahl ein entsprechendes Verkehrsgutachten
erarbeitet werden, um ein darauf aufbauendes Verkehrskonzept entwickeln
zu können. Die Belange des Lärmschutzes werden ebenfalls im weiteren Verfahren
erneut geprüft und in die Abwägung einfließen. Durch die neue Stadtbahnhaltestelle und eine
geplante Bushaltestelle im Bereich des Quartiersplatzes wird das neue Quartier
in das bestehende Nahverkehrsnetz eingebunden werden. Die Erschließung für den
motorisierten Individualverkehr wird über die neu entstehende Ortsrandstraße,
welche an der östlichen Seite des Plangebietes vorgesehen ist, gewährleistet
sein. Im Bebauungsplan ist angedacht die
Ortsrandstraße als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Diese Straße dient
der äußeren Erschließung des Plangebietes und ist vor Beginn der baulichen
Entwicklung zu realisieren. Die Realisierung ist einerseits abhängig vom
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg"
als Grundlage für deren Baurechtsschaffung, anderseits von der Durchführung
eines Baulandumlegungsverfahrens mit dem Ziel, die erforderlichen Flächen für
die Ortsrandstraße zur Verfügung zu stellen. Erst durch das - nach ergangenem
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - vorliegende Baurecht und die zur
Verfügung stehenden, erforderlichen Flächen kann mit der Realisierung der
Ortsrandstraße begonnen werden. Die Planungen für die Ortsrandstraße sind zwar
vorbereitet, müssen aber rechtzeitig vor Baubeginn in Abhängigkeit von
eventuellen Planungsänderungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Teilen
aktualisiert werden. Park-and-Ride-Plätze sind bis jetzt nicht
vorgesehen. Neue Park-and-Ride-Plätze an der neuen Station sind in diesem
Zusammenhang eher kontraproduktiv, da die Parkplätze über die unmittelbar
benachbarten Stadtteile hinausgehend für Pendler attraktiv sein können und dann
eine wesentliche Konkurrenz zu dem lokalen Busverkehr sind. Zusätzlich werden
durch diese Parkplätze weitere Verkehre induziert, die es gilt zu
verhindern. Die Ortsrandstraße soll neben der
äußeren Erschließung des Planungsgebietes auch die Ortslage Bonames von
Durchgangsverkehren zwischen Harheim/Nieder-Erlenbach und der A 661 bzw. den
Siedlungsbereichen westlich der A 661 entlasten. Gleichzeitig wird es darum
gehe, die Ortsrandstraße derart auszugestalten, dass diese keine übermäßige
Attraktivität für Verkehrsbeziehungen zwischen der B 3 (Bad Vilbel-Massenheim)
und der A 661 entwickelt, um zu vermeiden, dass zusätzlicher Verkehr angezogen
wird. Die Straße soll daher in direktem Zusammenhang mit dem Baugebiet
realisiert werden. Bezüglich der Erschließung der bestehenden
Wohnbebauung an der Galgenstraße wird sich nichts ändern. Die Kleingärten an
der Galgenstraße sofern sie bestehen bleiben, können auch weiterhin hierüber
erschlossen sein. Eine Erschließung der neuen Wohneinheiten über die
Galgenstraße ist nicht vorgesehen. Geplant ist lediglich ein Weg für Radfahrer
und Fußgänger, um eine bessere Zugänglichkeit für die bereits ansässigen
Einwohner in das neue Quartier zu ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604