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Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 528/10 vom 14.10.2013 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche auch protokolliert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, infolge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung; 2. die wichtigen Belange der Landwirtschaft, dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden; 3. die Kleingarten- und Siedlerflächen sollen erhalten bleiben; 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen Umgehungsstraße nebst Park-and-ride-Plätzen; 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem Durchgangsverkehr; 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung ausreichender Infrastruktur insgesamt; 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0