Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200 Wohneinheiten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM
2603 entstanden aus Vorlage:
OF 528/10 vom
14.10.2013 Betreff: Bonames-Ost: Nicht mehr als 1.200
Wohneinheiten Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der
Aufstellung eines Bebauungsplanes unter anderem eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung vor. Diese hat bezüglich der neuen Planungen für das
Neubaugebiet Bonames-Ost im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Saalbau
Nidda am 11.10.2013 stattgefunden, welche auch protokolliert wurde.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
infolge der Informationsveranstaltung am 11.10.2013 im Saalbau Nidda im Rahmen
der Planungen für das Neubaugebiet Bonames-Ost eine über 1.200 Wohneinheiten
hinausgehende Planung nicht weiter zu verfolgen. Des Weiteren sollen im Rahmen der weiteren Planungen
folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Der Umweltschutz, zum Beispiel bezüglich der auch
über den Ortsbezirk 10 hinausgehenden Bodenversiegelung; 2. die wichtigen Belange der
Landwirtschaft, dieser sollen keine Ackerflächen entzogen werden; 3. die Kleingarten- und
Siedlerflächen sollen erhalten bleiben; 4. der rechtzeitige Bau einer aufnahmefähigen
Umgehungsstraße nebst Park-and-ride-Plätzen; 5. die Vermeidung von auch in Bonames drohendem
Durchgangsverkehr; 6. die rechtzeitige Planung und Finanzierung
ausreichender Infrastruktur insgesamt; 7. im Rahmen der Verkehrsführung an der Galgenstraße
sollen die bestehende Wohnbebauung sowie die Kleingärten statt über das
Neubaugebiet über die Galgenstraße erreichbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2014, ST 269
Aktenzeichen: 61 0