Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: .Am Eschbachtal/Harheimer Weg.
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind:
- Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen Bewohner/innen werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden;
- Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen statt;
- Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten;
- Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen.
- Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen:
- Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule;
- Kita: ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen;
- Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht. 11. die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen!
- Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch nicht in modifizierter Form - wiederholt werden!
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.10.2013,
OF 529/10 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am
Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, das
Planungsamt aufzufordern, die den Bürger/innen am 11.10.2013 im Haus Saalbau
Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv zu überarbeiten und
mit den anderen zuständigen Ämtern die von den Bewohner/innen und den
Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufzunehmen und den
betroffenen Bürger/innen und Ortsbeiräten vor Befinden in der
Stadtverordnetenversammlung erneut vorzustellen. Eine Prüfung zu einer sozialverträglichen
innerstädtischen Verdichtung sollte zunächst Priorität genießen, insbesondere
auch in Hinblick auf vorhandene Infrastrukturen. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden
sollten, sind: 1.
Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200
Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 WE mit ca. 5.000 neuen
Bewohner/innen werden. Das
bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames.
Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale
Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte
geprüft werden; 2.
Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt); hier
findet gewachsenes soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürger/innen
statt; 3.
Landwirtschaftliche Belange: hier befindet sich einer der
kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden), wird hier für die
regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt; zumal es sich hier um
Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4.
Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen
EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt?), Erhalt der großen Bäume in der
Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese; keine
riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im
Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen. 5. Die
infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im
Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und
Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben; dazu zählen: 6.
Schule: rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt für einen zeitnahen Bau der
notwendigen Grundschule; 7. Kita: ein wesentlich
höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten; Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; Einrichtungen für
seniorengerechtes Leben und Wohnen; 10. Sinnvolles und attraktives
Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht der
Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg
entsteht. 11. die zu
errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des
Wohngebietes ausgewiesen! 12. Lärmschutz - prüfen, ob hier eine sinnvolle
Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt? Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bau-Planung bedarf
intensiver Überarbeitung und die Bedenken der Bürger/innen und
Stadtteilpolitiker/innen müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen
werden. Die Bausünden der 70er und 80er Jahre, die insbesondere auch soziale
Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht - auch
nicht in modifizierter Form - wiederholt werden! Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
28.10.2013, OF
536/10
Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR
10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013
1.
Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird.
2.
Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme