Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Freifläche ist eine öffentliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 4, Flurstück 595/1. Die Fläche steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im rechtswirksamen Bereich des Fluchtlinienplans F 824 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Liegenschaftlich gehört die Fläche zum Rohmerplatz. Zu
- Die Vorgartensatzung gilt hier nicht, weil es sich nicht um einen Vorgarten, sondern um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Zu
- Auf öffentlichen Verkehrsflächen wird kein Wegerecht zu den angrenzenden Grundstücken ausgewiesen. Zu
- Die Freifläche ist eine Teilfläche des Gehwegs. Es besteht hier kein privater Parkraum. Zu.
- In diesem Bereich besteht keine bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit. Zu
- Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.