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Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Die Freifläche ist eine öffentliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 4, Flurstück 595/1. Die Fläche steht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ist im rechtswirksamen Bereich des Fluchtlinienplans F 824 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Liegenschaftlich gehört die Fläche zum Rohmerplatz. Zu
  2. Die Vorgartensatzung gilt hier nicht, weil es sich nicht um einen Vorgarten, sondern um öffentliche Verkehrsfläche handelt. Zu
  3. Auf öffentlichen Verkehrsflächen wird kein Wegerecht zu den angrenzenden Grundstücken ausgewiesen. Zu
  4. Die Freifläche ist eine Teilfläche des Gehwegs. Es besteht hier kein privater Parkraum. Zu.
  5. In diesem Bereich besteht keine bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit. Zu
  6. Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.