Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464
entstanden aus Vorlage: OF 949/2 vom 11.10.2019
Betreff: Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Freifläche an der Greifstraße/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,
- inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt;
- ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift;
- welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt;
- in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht;
- wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet;
- ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung Greifstraße, Baumnummer 7, mit Pflanzjahr
- Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim im Bereich der Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2