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Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464 entstanden aus Vorlage: OF 949/2 vom 11.10.2019 Betreff: Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Freifläche an der Greifstraße/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung Greifstraße, Baumnummer 7, mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim im Bereich der Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 265 Antrag vom 07.08.2020, OF 1118/2 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5