Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke Rohmerstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1464
entstanden aus Vorlage:
OF 949/2 vom
11.10.2019 Betreff: Bockenheim: Freifläche Greifstraße/Ecke
Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die
Freifläche an der Greifstraße/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,
1.
inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die
Vorgartensatzung greift; 3.
welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater
Parkraum besteht; 5. wie sich
hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus
altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im
Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche.
Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum
respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung Greifstraße,
Baumnummer 7, mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich
hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die
Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim im Bereich der Freifläche Greifstraße/Ecke
Rohmerstraße. Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am
Main. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 265
Antrag vom
07.08.2020, OF
1118/2
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6408
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2020, ST 1560
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5