Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,
- inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr
- Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main
Inhalt
Antrag vom 11.10.2019, OF 949/2
Betreff: Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,
- inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt;
- ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift;
- welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt;
- in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht;
- wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet;
- ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr
- Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am MainBeratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
35
OBR 2
TO II, TOP 30
Auskunftsersuchen V 1464 2019 Die Vorlage OF 949/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle