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Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,

  1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr
  2. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 949/2 Betreff: Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1464 2019 Die Vorlage OF 949/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme