Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu berichten,
- inwieweit es sich hier um eine öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung greift; 3. welches Wegerecht für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum besteht; 5. wie sich hier die bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche. Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung "Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr
- Dies lässt darauf schließen, dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt, der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.10.2019,
OF 949/2 Betreff: Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke
Rohmerstraße Der Magistrat wird gebeten, in
Bezug zu der Freifläche an der Greif-/Ecke Rohmerstraße zu prüfen und zu
berichten, 1. inwieweit es sich hier um eine
öffentliche Fläche handelt; 2. ob in diesem Bereich die Vorgartensatzung
greift; 3. welches Wegerecht
für den Zugang zum anrainenden Gebäudekomplex gilt; 4. in welchem Umfang hier privater Parkraum
besteht; 5. wie sich hier die
bauoffizielle Ausfahrtsmöglichkeit gestaltet; 6. ob der sich an dieser Stelle befindliche Ailanthus
altissima (Götterbaum) mit einem Baumring ausgestattet werden kann. Begründung: Der Gebäudekomplex Greifstraße 6/Rohmerstraße 12 - im
Volksmund als "Polizeisiedlung" bezeichnet - umfasst die genannte Freifläche.
Der hier vorhandene Ailanthus altissima mit einem für einen Götterbaum
respektablen Alter ist ein öffentlicher Baum mit der Bezeichnung
"Greifstraße/Baumnummer 7" mit Pflanzjahr 1910. Dies lässt darauf schließen,
dass es sich hier eigentlich um zweckentfremdeten öffentlichen Raum handelt,
der für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden soll. Bockenheim: Freifläche Greif-/Ecke Rohmerstraße
Foto: Günter Heilmann, Frankfurt am Main Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1464 2019
Die Vorlage OF 949/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme