Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST
261
Betreff: Zeilsheim:
Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Entsprechend der Anregung OM 3172 hat sich der
Magistrat bei dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV)
für eine Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats eingesetzt. Leider letztlich
ohne Erfolg. Zu den Gründen wird auszugsweise der entsprechende Bescheid des
ASV zitiert: "Bezüglich
Ihrer Anfrage zum beabsichtigten LKW-Durchfahrverbot in Zeilsheim muss ich
Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Hinweisbeschilderung auf der A66 von
der Autobahnkommission auf ihrer Sitzung vom 17.5.2011 abgelehnt wurde. Als
Begründung wird angeführt, dass der fernzuhaltende Zielverkehr zum
Industriegebiet Höchst am Krifteler Dreieck sowie an den Anschlussstellen
Höchst und Kelkheim die Autobahn verlässt. Die Aufstellung derartiger
Beschilderung wird grundsätzlich abgelehnt, da im Hinblick auf die große Anzahl
unterschiedlicher Fahrverbote im Bereich der A66 die Verkehrssicherheit durch
weitere Hinweisschilder negativ beeinflusst würde." Der Magistrat bedauert dies. Vor dem Hintergrund
seiner sachlichen Kompetenzen sieht er jedoch keine Möglichkeit, eine
Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2011, OM 456
Antrag vom
25.03.2013, OF
693/6
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108