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Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Entsprechend der Anregung OM 3172 hat sich der Magistrat bei dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt (ASV) für eine Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats eingesetzt. Leider letztlich ohne Erfolg. Zu den Gründen wird auszugsweise der entsprechende Bescheid des ASV zitiert: "Bezüglich Ihrer Anfrage zum beabsichtigten LKW-Durchfahrverbot in Zeilsheim muss ich Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Hinweisbeschilderung auf der A66 von der Autobahnkommission auf ihrer Sitzung vom 17.5.2011 abgelehnt wurde. Als Begründung wird angeführt, dass der fernzuhaltende Zielverkehr zum Industriegebiet Höchst am Krifteler Dreieck sowie an den Anschlussstellen Höchst und Kelkheim die Autobahn verlässt. Die Aufstellung derartiger Beschilderung wird grundsätzlich abgelehnt, da im Hinblick auf die große Anzahl unterschiedlicher Fahrverbote im Bereich der A66 die Verkehrssicherheit durch weitere Hinweisschilder negativ beeinflusst würde." Der Magistrat bedauert dies. Vor dem Hintergrund seiner sachlichen Kompetenzen sieht er jedoch keine Möglichkeit, eine Entscheidung im Sinne des Ortsbeirats herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108