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Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Das frühere Amt für Straßen- und Verkehrswesen, heute Hessen Mobil, hat, wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 ausgeführt, eine zusätzliche Beschilderung auf der A66 aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt. Eine zusätzliche, sinnvolle Beschilderung im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main ist nicht möglich. Das Straßenverkehrsamt hat mit der Betreibergesellschaft des Industrieparks Höchst, Infraserv GmbH, die maßgeblichen Kartenhersteller von Navigationssystemen über die ausschließliche LKW-Zufahrt über Tor Süd in den Industriepark informiert, so dass LKW, die per Navigationsgerät den Industriepark anfahren, direkt zum Tor Süd geleitet werden und nicht durch den Stadtteil Zeilsheim. Für Fahrzeuge, die über die Paffenwiese in Richtung Höchst fahren wollen, besteht die Möglichkeit über die Annabergstraße und Sindlinger Bahnstraße nach Höchst zu gelangen. Die Prüfung der Tragfähigkeit von Brücken erfolgt durch den zuständigen Straßenbaulastträger. Das Verkehrszeichen 262 Straßenverkehrs-Ordnung (Beschränkung der tatsächlichen Masse) beschreibt die maximale Masse von Fahrzeugen, die diese Straße befahren dürfen. Die daraus resultierende Tragfähigkeit hängt von der Tragkraft des einzelnen Bauwerks ab und kann daher nicht global festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108

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