Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST
1361
Betreff: Zeilsheim:
Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Das frühere Amt für Straßen- und
Verkehrswesen, heute Hessen Mobil, hat, wie bereits in der Stellungnahme des
Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 ausgeführt, eine zusätzliche Beschilderung
auf der A66 aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt. Eine zusätzliche, sinnvolle Beschilderung im
örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main ist nicht möglich.
Das Straßenverkehrsamt hat mit der Betreibergesellschaft des Industrieparks
Höchst, Infraserv GmbH, die maßgeblichen Kartenhersteller von
Navigationssystemen über die ausschließliche LKW-Zufahrt über Tor Süd in den
Industriepark informiert, so dass LKW, die per Navigationsgerät den
Industriepark anfahren, direkt zum Tor Süd geleitet werden und nicht durch den
Stadtteil Zeilsheim. Für Fahrzeuge, die über die Paffenwiese in Richtung
Höchst fahren wollen, besteht die Möglichkeit über die Annabergstraße und
Sindlinger Bahnstraße nach Höchst zu gelangen. Die Prüfung der Tragfähigkeit von Brücken erfolgt
durch den zuständigen Straßenbaulastträger. Das Verkehrszeichen 262
Straßenverkehrs-Ordnung (Beschränkung der tatsächlichen Masse) beschreibt die
maximale Masse von Fahrzeugen, die diese Straße befahren dürfen. Die daraus
resultierende Tragfähigkeit hängt von der Tragkraft des einzelnen Bauwerks ab
und kann daher nicht global festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108