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Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 257 Betreff: Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand? Zu 1.: Aus dem Bericht B 807/90 sind noch die Gebiete Bockenheim Zentrum und Gallusviertel (teilweise) offen, aus dem Bericht B 97/98 die Gebiete Hessischer Rundfunk und City West (teilweise). Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden. Zu 2. bis 4. Aus heutiger Sicht wäre es konzeptionell durchaus erwägenswert, Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen flächenmäßig deutlich auszuweiten - in Wohngebieten vorzugsweise in Verbindung mit Bewohnerparkregelungen. Die Einführung von Parkraumregelungen setzt aber voraus, dass diese Regelungen auch hinreichend überwacht werden können. Das ist mit der absehbaren Personalsituation nicht bzw. nur zu Lasten der Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Daher gibt es keine konkreten Überlegungen, weitere Bewohnerparkgebiete einzurichten, solange eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Der Magistrat beobachtet aber mit Interesse die technische Entwicklung im Bereich der digitalen Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine Effizienzsteigerung der Überwachung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 641 Auskunftsersuchen vom 19.02.2018, V 756 Antrag vom 20.03.2018, OF 660/6