Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
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Betreff: Bewohnerparken:
Wie ist der aktuelle Stand? Zu 1.: Aus dem Bericht B 807/90 sind noch die Gebiete
Bockenheim Zentrum und Gallusviertel (teilweise) offen, aus dem Bericht B 97/98
die Gebiete Hessischer Rundfunk und City West (teilweise). Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit
deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich
sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen
eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt
werden. Zu 2. bis 4. Aus heutiger Sicht wäre es konzeptionell durchaus
erwägenswert, Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen flächenmäßig deutlich
auszuweiten - in Wohngebieten vorzugsweise in Verbindung mit
Bewohnerparkregelungen. Die Einführung von Parkraumregelungen setzt aber
voraus, dass diese Regelungen auch hinreichend überwacht werden können. Das ist
mit der absehbaren Personalsituation nicht bzw. nur zu Lasten der
Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Daher gibt es keine konkreten Überlegungen, weitere
Bewohnerparkgebiete einzurichten, solange eine adäquate Überwachung aller
Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Der Magistrat beobachtet aber mit
Interesse die technische Entwicklung im Bereich der digitalen
Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine
Effizienzsteigerung der Überwachung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.11.2017, V 641
Auskunftsersuchen vom 19.02.2018, V 756
Antrag vom
20.03.2018, OF
660/6