Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Betreff: Überdachte Fahrradständer wie an der
Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!
Zu 1./2.
Der Magistrat prüft zurzeit
im Stadtgebiet verschiedene Standorte an denen weitere doppelstöckige
Fahrradabstellanlagen aufgestellt werden können. So ist beispielsweise
beabsichtigt, vorhandene überdachte Anlagen aufzustocken. Dies ist vorgesehen
für die Fahr-radabstellanlagen auf der Nordseite des Bahnhofs Höchst, dort
werden im Jahr 2018 die vorhanden ca. 80 Fahrradabstellplätze auf 156
erweitert. Bei der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Höchst (Südseite)
musste aus stadtplanerischen Gründen und mangels vorhandener Flächen auf die
Einrichtung doppelstöckiger Anlagen verzichtet werden. Für den Bahnhof Griesheim ist eine kleinere
doppelstöckige Anlage vorgesehen. Ferner hat der Magistrat den Bedarf an den
S-Bahn-Stationen Sindlingen und Zeilsheim überprüft. Da gegenwärtig die
Kapazitäten der vorhandenen Abstellanlagen ausreichen, kommen diese Standorte
derzeit nicht in Frage. Der Magistrat freut sich über weitere
Standortvorschläge des Ortsbeirats, die auch gerne im Rahmen von gemeinsamen
Ortsterminen geprüft werden können. Dies gilt auch für den Standortvorschlag
Mainufer und Höchster Marktplatz, den der Ortsbeirat präzisieren müsste.
Zu 3. Die städtischen Fahrradabstellanlagen dienen der
sicheren Abstellmöglichkeit privater, nicht kommerzieller Fahrräder. Daher hat
der Magistrat die verschiedenen Leihradanbieter aufgefordert ihre Fahrräder
nicht an öffentliche Fahrradabstellanlagen und Fahrradbügel zu stellen,
angesichts mehrerer tausend Leihfahrräder wären die Abstellanlagen schnell
überfüllt und stünden nur noch begrenzt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083
Antrag vom
21.03.2018, OF
644/6
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954
Antrag vom
06.09.2019, OF
1116/6
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034