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Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 256 Betreff: Überdachte Fahrradständer wie an der Konstablerwache auch im Frankfurter Westen einsetzen! Zu 1./2. Der Magistrat prüft zurzeit im Stadtgebiet verschiedene Standorte an denen weitere doppelstöckige Fahrradabstellanlagen aufgestellt werden können. So ist beispielsweise beabsichtigt, vorhandene überdachte Anlagen aufzustocken. Dies ist vorgesehen für die Fahr-radabstellanlagen auf der Nordseite des Bahnhofs Höchst, dort werden im Jahr 2018 die vorhanden ca. 80 Fahrradabstellplätze auf 156 erweitert. Bei der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Höchst (Südseite) musste aus stadtplanerischen Gründen und mangels vorhandener Flächen auf die Einrichtung doppelstöckiger Anlagen verzichtet werden. Für den Bahnhof Griesheim ist eine kleinere doppelstöckige Anlage vorgesehen. Ferner hat der Magistrat den Bedarf an den S-Bahn-Stationen Sindlingen und Zeilsheim überprüft. Da gegenwärtig die Kapazitäten der vorhandenen Abstellanlagen ausreichen, kommen diese Standorte derzeit nicht in Frage. Der Magistrat freut sich über weitere Standortvorschläge des Ortsbeirats, die auch gerne im Rahmen von gemeinsamen Ortsterminen geprüft werden können. Dies gilt auch für den Standortvorschlag Mainufer und Höchster Marktplatz, den der Ortsbeirat präzisieren müsste. Zu 3. Die städtischen Fahrradabstellanlagen dienen der sicheren Abstellmöglichkeit privater, nicht kommerzieller Fahrräder. Daher hat der Magistrat die verschiedenen Leihradanbieter aufgefordert ihre Fahrräder nicht an öffentliche Fahrradabstellanlagen und Fahrradbügel zu stellen, angesichts mehrerer tausend Leihfahrräder wären die Abstellanlagen schnell überfüllt und stünden nur noch begrenzt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083 Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2954 Antrag vom 06.09.2019, OF 1116/6 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5034