Höchster Markt - autofrei
Begründung
Vorgang: OM 3530/14 OBR 6; ST 30/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Umfahren des Höchster Marktes an den Markttagen zu unterbinden. Durch das Aufstellen von Absperrbarken an der Abzweigung der Antoniter- von der Melchiorstraße, kann der Parksuchverkehr rund um den Marktplatz mit einfachen Mitteln unterbunden werden. Begründung: Durch den Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten PKW kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die in der ST30 von 2015 angekündigte Erhöhung der Kontrolldichte des ruhenden Verkehrs, sowie das Ausbleiben einer Weiterentwicklung des "Verkehrskonzeptes Höchst" lassen keine Besserung der Situation erwarten. Für das Einkaufserlebnis "Höchster Markt" ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für PKW stehen im Parkhaus Höchst und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Das Errichten einer Fahrradabstellanlage wurde bereits an einem Ortstermin besprochen. Der Markt gehört den Fußgängern. Paragraf 2 zur Regelung des Marktwesens sieht hier den Magistrat in der Verantwortung: § 2 Marktbereich (1) Die Marktbereiche der Wochen- und Spezialmärkte werden vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt. (2) Der Gemeingebrauch an Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und im Marktbereich liegen, ist an Markttagen soweit beschränkt, wie es für den Betrieb der Märkte erforderlich ist ...."