Höchst: Fahrradabstellanlagen am Mainufer
Vorlagentyp: OF fraktionslos
Begründung
Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen in Höchst zu errichten.
- Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor. Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage, welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 644/6
Betreff: Höchst: Fahrradabstellanlagen am
Mainufer Vorgang: OM 2083/17 OBR 6; ST 256/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird
gebeten, entsprechende der Stellungnahme ST256 folgende Fahrradabstellanlagen
in Höchst zu errichten. 1. Am Höchster Mainufer sollten die beiden Anlagen
direkt am Radweg errichtet werden, um die historisch wertvolle Ansicht des
Schlossensembles nicht zu stören. Die Blickachsen auf das Schlosstor sowie in
entgegengesetzter Richtung zum Main bleiben erhalten. In Bezug auf die Nutzung
des Mainufers zum Schlossfest ist darauf zu achten, die Stellplätze der
Schausteller sowie die damit verbundenen Verkehre nicht zu beeinträchtigen. Vor
diesem Hintergrund konnten die beiden in der Skizze gezeigten Standorte
gefunden werden. Um keine zu große ggf. störende Anlage zu etablieren, schlägt
der Ortsbeirat zwei Standorte mit jeweils einer doppelstöckigen Anlage vor.
Dadurch können sowohl die Benutzer in der Nähe der Fähre, als auch direkt am
Aufgang zum Schlossplatz durch das Zolltor, ihre Räder sicher und trocken
parken. Favorisiert wird die doppelstöckige Anlage, damit die überdachte Fläche
nicht für Fremdnutzung (Grillen, Picknick, Schlafplatz, ...) genutzt werden
kann. Fläche A Erste Parkreihe, direkt an der Fähre. Hierzu muss
der Behindertenparkplatz verlegt werden. Die Parkanlage verbraucht in etwa die
Fläche eines PKW Stellplatzes. Fläche B Am Rande der nicht mit PKW befahrbaren Fläche in
unmittelbarer Nähe zum Zolltor. Die Anlage sollte mit direktem Zugang zum
Radweg auf der Grünfläche platziert werden. 2 Am Höchster Marktplatz: Am Rand des Marktplatzes in direkter Nachbarschaft
zum Ettinghausenplatz befindet sich, wie in der Skizze gezeigt, eine vermutlich
städtische Fläche, welche zurzeit als Parkplatz dient (wie fast alle
befahrbaren öffentlichen Flächen). Dieser Platz direkt an der Rückwand des
Hauses Kronengasse 15 eignet sich für eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage,
welche in diesem Gebiet nicht nur an den Markttagen dringend benötigt wird.
Antragsteller:
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
05.04.2018, OF
664/6 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2083
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 256
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2018
1.
Die Vorlage OF 644/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF
664/6 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 664/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der erste
Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung seiner
Stellungnahme vom 09.02.2018, ST 256, Fahrradabstellanlagen am Mainufer und
am Marktplatz in Höchst errichtet werden können."; b) unter Ziffer
2. "Höchster Marktplatz" die Ausführung ab "Am Rande des
Marktplatzes . ." bis ". . dringend benötigt werden." wie auch
die Planskizze gestrichen werden; c) unter Ziffer 2. "Höchster
Marktplatz" die beiden Sätze mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt
werden: "Im Rahmen eines Ortstermins sollen mögliche Standorte für
eine Fahrradabstellanlage am Höchster Marktplatz erörtert werden. Der
Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme