Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST
2532
Betreff: Durchgängiger
asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Zu den einzelnen Punkten nimmt der
Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. Der bestehende Zweirichtungsradweg auf dem Hochkai
ist aufgrund der eingeschränkten Breite - insbesondere im Bereich der
Busparkplätze am Museumsufer - nicht geeignet, wesentliche Anteile des
Freizeit- und Radreiseverkehrs mit seinem hohen Anteil an Fahrradanhängern und
Gruppen von Radfahrern aufzunehmen. Voraussetzung für eine Ausweisung als Teil
des Hessischen Fernradwegs R3 wäre daher eine erneute bauliche Veränderung der
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Deutschherrnufer-Schaumainkai zu Gunsten
des Radverkehrs. Eine solche Maßnahme hätte jedoch ernstzunehmende Auswirkungen
auf den Kfz-Verkehr. Darüber hinaus würde eine Verlagerung des
Radverkehrsstroms auf den Hochkai eine stärker fahrradorientierte
Lichtsignalsteuerung bedingen. Auch dies würde sich negativ auf den Kfz-Verkehr
auswirken. Eine Ausweisung
des Radwegs auf dem Hochkai als Alternativroute für den Radweg R3 ist daher
unter den jetzigen Gegebenheiten nicht möglich. Zu 2.: Nach den für den Bereich Deutschherrnviertel
geltenden Festlegungen des Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 sind Wege und
Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen
auszustatten (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene
Decke). Das angesprochene Teilstück des Deutschherrnufers zwischen
Deutschherrn- und Flößerbrücke kann daher nicht asphaltiert werden. Zu 3.: Eine Verbreiterung des Weges im Bereich des
Niederräder Ufers ist nicht möglich, da dieser größtenteils von
Privatgrund oder Bäumen eingefasst ist. Eine optische Trennung ist in den
Teilen, welche nicht von PKW mitbenutzt werden dürfen, bereits vorhanden. Diese
Trennung gewährleistet eine weitgehend sichere Führung von Fußgängern und
Radfahrern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137
Antrag vom
09.02.2018, OF
783/5