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Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Zu den einzelnen Punkten nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1. Der bestehende Zweirichtungsradweg auf dem Hochkai ist aufgrund der eingeschränkten Breite - insbesondere im Bereich der Busparkplätze am Museumsufer - nicht geeignet, wesentliche Anteile des Freizeit- und Radreiseverkehrs mit seinem hohen Anteil an Fahrradanhängern und Gruppen von Radfahrern aufzunehmen. Voraussetzung für eine Ausweisung als Teil des Hessischen Fernradwegs R3 wäre daher eine erneute bauliche Veränderung der Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Deutschherrnufer-Schaumainkai zu Gunsten des Radverkehrs. Eine solche Maßnahme hätte jedoch ernstzunehmende Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr. Darüber hinaus würde eine Verlagerung des Radverkehrsstroms auf den Hochkai eine stärker fahrradorientierte Lichtsignalsteuerung bedingen. Auch dies würde sich negativ auf den Kfz-Verkehr auswirken. Eine Ausweisung des Radwegs auf dem Hochkai als Alternativroute für den Radweg R3 ist daher unter den jetzigen Gegebenheiten nicht möglich. Zu 2.: Nach den für den Bereich Deutschherrnviertel geltenden Festlegungen des Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 sind Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Das angesprochene Teilstück des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrn- und Flößerbrücke kann daher nicht asphaltiert werden. Zu 3.: Eine Verbreiterung des Weges im Bereich des Niederräder Ufers ist nicht möglich, da dieser größtenteils von Privatgrund oder Bäumen eingefasst ist. Eine optische Trennung ist in den Teilen, welche nicht von PKW mitbenutzt werden dürfen, bereits vorhanden. Diese Trennung gewährleistet eine weitgehend sichere Führung von Fußgängern und Radfahrern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5