Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2510
Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.