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Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instand- setzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig.

Inhalt

Antrag vom 03.05.2017, OF 282/2

Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instand- setzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 12
OBR 2
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung OA 162 2017 Die Vorlage OF 282/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke BFF Piraten