Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
Begründung
Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instand- setzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2017, OF 282/2
Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instand- setzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Begründung: Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 2