Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1009

Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist als Teil einer Gesamtanlage gem. § 2 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz erfasst. Es befindet sich augenscheinlich in einem Zustand, der zwar als instandsetzungswürdig zu bezeichnen ist, jedoch keine gravierenden Schäden oder gar Verlust der denkmalgeschützten Substanz erkennen lässt.