Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST
244
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem
Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Zu Frage 1: Gerade um einen ständigen Geschwindigkeitswechsel
zwischen 50 km/h und 30 km/h mit den vom Ortsbeirat beschriebenen Folgen zu
vermeiden, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde im Praunheimer Weg an
Niederurseler Landstraße bis nach der Europäischen Schule eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet. Im Hammarskjöldring wurde auf Anregung von
Bürgerinnen und Bürgern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
beschränkt, da die von den Bürgerinnen und Bürgern beschriebene subjektive
Gefährdungssituation bei einer Prüfung vor Ort nachvollzogen werden konnte.
Zu Frage 2: Die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung
ergibt sich aus der Auswertung der Unfallsituation in den genannten
Straßenabschnitten. Dabei wurden jeweils drei Jahre vor und nach der Einführung
von Tempo-30 im Jahr 2011 betrachtet. In beiden Abschnitten konnte für den
Zeitraum vor 2011 eine deutliche Unfallhäufung festgestellt werden. Die
Situation hat sich mit Einführung von Tempo-30 seit 2011 erheblich verbessert.
Im Hammarskjöldring hat sich die Unfallhäufigkeit mehr als halbiert, die Anzahl
der Verletzten konnte sogar auf ein Drittel reduziert werden. Im Praunheimer
Weg wurde die Unfallhäufigkeit um ein Viertel reduziert, die Anzahl der
Verletzten konnte sogar auf ein Viertel verringert werden. Zu Frage 3: Der Magistrat verweist hier auf seine Antwort auf
Frage 2. Zu Frage 4: Die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung
wurde vorab mit traffiQ abgestimmt. Nach Auskunft von traffiQ entstanden durch
die Geschwindigkeitsreduzierungen weder Fahrzeitverlängerungen noch damit
verbundene höheren Kosten. Zu Frage 5: Vor diesem Hintergrund der Erläuterungen zu Frage 2
sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Aufhebung der angeordneten
Geschwindigkeitsbegrenzung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.03.2014, V 988
Antrag vom
30.03.2015, OF
586/8
Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339