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Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 244 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Zu Frage 1: Gerade um einen ständigen Geschwindigkeitswechsel zwischen 50 km/h und 30 km/h mit den vom Ortsbeirat beschriebenen Folgen zu vermeiden, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde im Praunheimer Weg an Niederurseler Landstraße bis nach der Europäischen Schule eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet. Im Hammarskjöldring wurde auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, da die von den Bürgerinnen und Bürgern beschriebene subjektive Gefährdungssituation bei einer Prüfung vor Ort nachvollzogen werden konnte. Zu Frage 2: Die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung ergibt sich aus der Auswertung der Unfallsituation in den genannten Straßenabschnitten. Dabei wurden jeweils drei Jahre vor und nach der Einführung von Tempo-30 im Jahr 2011 betrachtet. In beiden Abschnitten konnte für den Zeitraum vor 2011 eine deutliche Unfallhäufung festgestellt werden. Die Situation hat sich mit Einführung von Tempo-30 seit 2011 erheblich verbessert. Im Hammarskjöldring hat sich die Unfallhäufigkeit mehr als halbiert, die Anzahl der Verletzten konnte sogar auf ein Drittel reduziert werden. Im Praunheimer Weg wurde die Unfallhäufigkeit um ein Viertel reduziert, die Anzahl der Verletzten konnte sogar auf ein Viertel verringert werden. Zu Frage 3: Der Magistrat verweist hier auf seine Antwort auf Frage 2. Zu Frage 4: Die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung wurde vorab mit traffiQ abgestimmt. Nach Auskunft von traffiQ entstanden durch die Geschwindigkeitsreduzierungen weder Fahrzeitverlängerungen noch damit verbundene höheren Kosten. Zu Frage 5: Vor diesem Hintergrund der Erläuterungen zu Frage 2 sieht der Magistrat keinen Anlass für eine Aufhebung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 988 Antrag vom 30.03.2015, OF 586/8 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339