Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben hat.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2014, OF 418/8
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem
Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Auf zwei Hauptverkehrsstraßen im Ortsbezirk 8, dem
Praunheimer Weg und dem Hammarskjöldring, hat die örtliche
Straßenverkehrsbehörde 2012 unabgestimmt mit dem Ortsbeirat in einzelnen
Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Abgesehen von
längeren Fahrtzeiten und einem erheblichem Schilderwald, der dadurch zusätzlich
entstanden ist, führt der häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 für
Pkw und Lkw auf den genannten Straßen zu ständigen Schaltmanövern und folglich
höheren, motordrehzahlbedingten Abgasemissionen, wie erst kürzlich eine Studie
der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
ergeben hat. Dies vorausgeschickt, fragt der
Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche besondere Gefahrenlage, das heißt, welches
Risiko eines Schadens für Menschen oder Sachen von erheblichem Wert, hat
aufgrund der örtlichen Verhältnisse in den genannten Straßenabschnitten, die
seit Jahrzehnten mit der innerorts vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von
50km/h befahren werden durften, neuerdings bestanden, so dass 2012 über die
bestehenden Tempo-30-Zonen vor den anliegenden beiden Schulen hinaus eine
Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderlich wurde? 2. Welche Unfallstatistik im Zusammenhang mit
Geschwindigkeitsübertretungen kann der Magistrat für den Hammarskjöldring und
den Praunheimer Weg für die zurückliegenden 20 Jahre mitteilen? 3. Falls die genannten
Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, welche
konkreten Belastungen haben bestanden, die eine Beschränkung des fließenden
Verkehrs rechtfertigen und welche anderen, technisch möglichen und finanziell
tragbaren baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Einbau von passivem Schallschutz in
den betroffenen Häusern) sind zuvor geprüft worden? 4. Zu welchen Fahrtzeitverlängerungen für die
Buslinien 71, 72 und 73 haben die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den
genannten Grundnetzstraßen geführt und welche Kosten hat dies verursacht?
5. Überprüft der Magistrat regelmäßig das
Fortbestehen der sachlichen Voraussetzungen der angeordneten
Geschwindigkeitsbeschränkungen, ggf. zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung für
den Hammarskjöldring und den Praunheimer Weg gekommen und wann wird der
Magistrat bei Wegfall der Voraussetzungen eine Aufhebung der
Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8
am 27.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 988 2014
Die Vorlage OF
418/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, 4 SPD, LINKE. und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE und FREIE
WÄHLER (= Ablehnung)