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Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1624 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Zu der Nachfrage des Ortsbeirats nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Hammarskjöldring Es erfolgte noch einmal eine detailliertere Untersuchung der Verkehrsunfälle auf dem Hammarskjöldring im Abschnitt vom Praunheimer Weg bis zur Bushaltestelle Roßkopfstraße. Aus den beigefügten Diagrammen können die Verkehrsunfälle drei Jahre vor bzw. nach Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ) 274-53 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, am 17.01.2011 entnommen werden. Betrachtungszeiträume vorher: 01.01.2008 - 16.01.2011 nachher: 18.01.2011 - 17.01.2014 Die Unfallzahlen gingen im vorgenannten Abschnitt des Hammarskjöldringes um 30 % zurück. Getötete und schwer verletzte Personen waren vorher wie nachher nicht zu verzeichnen. Die Zahl der leicht verletzten Personen verringerte sich um 80%. Nach dem Untersuchungszeitraum ereigneten sich im darauffolgenden Jahr 2014 sechs Verkehrsunfälle mit einer leicht verletzten Person. Besonders erfreulich ist, dass nach Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h keine weiteren Unfälle des Unfalltyps EK (Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle) mehr auftraten. Auch die Überschreiten-Unfälle (Unfalltyp ÜS) gingen bis auf einen am Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Einmündung Eduard-Bernstein-Weg zurück. Maßnahmen der Unfallkommission Frankfurt am Main trugen entscheidend dazu bei, dass besonders die Fußgängerunfälle am Fußgängerüberweg in Höhe der Bushaltestelle "Roßkopfstraße" nicht mehr in Erscheinung traten. Die Zahl der Unfälle im ruhenden Verkehr (RV) (z.B. festgestellte Beschädigungen am geparkten Auto, seitliche Berührungen beim Vorbeifahren) verdoppelte sich. Bei den sonstigen Unfällen (SO) stieg die Zahl stark an (Beschädigungen am parkenden Auto, Parker untereinander, Rückwärtsfahren, Beschädigung von Verkehrszeichen, etc). (Erläuterung der Unfalltypen siehe Anlage) Praunheimer Weg Auch hier erfolgte noch einmal eine detailliertere Untersuchung der Verkehrsunfälle auf dem Praunheimer Weg im Abschnitt zwischen dem Praunheimer Weg 113 und der Niederurseler Landstraße. Aus den folgenden Diagrammen können die Verkehrsunfälle drei Jahre vor bzw. nach Aufstellung der VZ 274-53 StVO, zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, am 09.06.2011 entnommen werden. Betrachtungszeiträume vorher: 01.01.2008 - 08.06.2011 nachher: 09.06.2011 - 08.06.2014 Die Unfallzahlen sind im vorgenannten Abschnitt des Praunheimer Wegs um fast 20% zurückgegangen. Die Zahl der schwer verletzten Personen verringerte sich um 77,8%, die der leicht verletzten Personen um 58,3%. Nach dem Untersuchungszeitraum ereigneten sich ab dem 09.06 2014 bis Ende 2014 noch 11 Verkehrsunfälle mit einer schwer und einer leicht verletzten Person. Die Zahl der Fahrunfälle (F) ist um 75%, der Überschreiten-Unfälle um 50% und der sonstigen Unfälle um 37,5% zurückgegangen. Gleichgeblieben sind die Abbiege-Unfälle und Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle. Geringfügig angestiegen sind die Unfälle im ruhenden Verkehr und Längsverkehr mit einem bzw. zwei Unfällen. (Erläuterung der Unfalltypen siehe Anlage) Anlage: Unfalltyp Erläuterung 1 Fahrunfall (F) Der Unfall wurde ausgelöst durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder fal-scher Einschätzung des Straßenverlaufs, des Straßenzustandes o. Ä.), ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen ha-ben. Infolge unkontrollierter Fahrzeugbewegungen kann es aber zum Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein. 2 Abbiege-Unfall (AB) Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder entgegengesetzter Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücks- oder Parkplatzzufahrten. 3 Einbiegen/Kreuzen-Unfall (EK) Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vor-fahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken oder Parkplätzen. 4 Überschreiten-Unfall (ÜS) Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auf der Fahrbahn, sofern dieser nicht in Längsrichtung ging und nicht und sofern das Fahrzeug nicht abgebogen ist. Dies gilt auch, wenn der Fußgänger nicht ange-fahren wurde. 5 Unfall durch den ruhenden Verkehr (RV) Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einem Fahrzeug, das parkt/hält bzw. Fahrmanöver im Zusammenhang mit dem Parken/ Halten durchführte. 6 Unfall im Längsverkehr (LV) Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Verkehrs-teilnehmern, die sich in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten, sofern dieser Konflikt nicht einem anderen Unfalltyp ent-spricht. 7 Sonstiger Unfall (SO) Unfall, der sich nicht den Typen 1-6 zuordnen lässt. Beispiele: Wen-den, Rückwärtsfahren, Parker untereinander, Hindernis oder Tier auf der Fahrbahn, plötzlicher Fahrzeugschaden (Bremsversagen, Reifenschäden o.Ä.) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1339 Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1502