Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1624 Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem
Hammarskjöldring und dem Praunheimer Weg Zu der Nachfrage des Ortsbeirats nimmt der Magistrat
wie folgt Stellung: Hammarskjöldring Es erfolgte noch einmal eine detailliertere
Untersuchung der Verkehrsunfälle auf dem Hammarskjöldring im Abschnitt vom
Praunheimer Weg bis zur Bushaltestelle Roßkopfstraße. Aus den beigefügten Diagrammen können die
Verkehrsunfälle drei Jahre vor bzw. nach Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ)
274-53 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
km/h, am 17.01.2011 entnommen werden. Betrachtungszeiträume vorher:
01.01.2008 - 16.01.2011 nachher: 18.01.2011 -
17.01.2014 Die Unfallzahlen gingen im vorgenannten Abschnitt
des Hammarskjöldringes um 30 % zurück. Getötete und schwer verletzte Personen
waren vorher wie nachher nicht zu verzeichnen. Die Zahl der leicht verletzten
Personen verringerte sich um 80%. Nach dem Untersuchungszeitraum ereigneten sich im
darauffolgenden Jahr 2014 sechs Verkehrsunfälle mit einer leicht verletzten
Person.
Besonders erfreulich ist, dass nach Herabsetzung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h keine weiteren Unfälle des
Unfalltyps EK (Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle) mehr auftraten. Auch die Überschreiten-Unfälle
(Unfalltyp ÜS) gingen bis auf einen am Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Einmündung
Eduard-Bernstein-Weg zurück. Maßnahmen der Unfallkommission Frankfurt am Main
trugen entscheidend dazu bei, dass besonders die Fußgängerunfälle am
Fußgängerüberweg in Höhe der Bushaltestelle "Roßkopfstraße" nicht mehr in
Erscheinung traten. Die Zahl der Unfälle im ruhenden Verkehr (RV) (z.B.
festgestellte Beschädigungen am geparkten Auto, seitliche Berührungen beim
Vorbeifahren) verdoppelte sich. Bei den sonstigen Unfällen (SO) stieg die Zahl stark
an (Beschädigungen am parkenden Auto, Parker untereinander, Rückwärtsfahren,
Beschädigung von Verkehrszeichen, etc). (Erläuterung der Unfalltypen siehe Anlage) Praunheimer Weg Auch hier erfolgte noch einmal eine detailliertere
Untersuchung der Verkehrsunfälle auf dem Praunheimer Weg im Abschnitt zwischen
dem Praunheimer Weg 113 und der Niederurseler Landstraße. Aus den folgenden Diagrammen können die
Verkehrsunfälle drei Jahre vor bzw. nach Aufstellung der VZ 274-53 StVO,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, am 09.06.2011 entnommen werden.
Betrachtungszeiträume vorher:
01.01.2008 - 08.06.2011 nachher: 09.06.2011 -
08.06.2014 Die Unfallzahlen sind im vorgenannten Abschnitt des
Praunheimer Wegs um fast 20% zurückgegangen. Die Zahl der schwer verletzten
Personen verringerte sich um 77,8%, die der leicht verletzten Personen um
58,3%. Nach dem Untersuchungszeitraum
ereigneten sich ab dem 09.06 2014 bis Ende 2014 noch 11 Verkehrsunfälle mit
einer schwer und einer leicht verletzten Person. Die Zahl der Fahrunfälle (F) ist um 75%, der
Überschreiten-Unfälle um 50% und der sonstigen Unfälle um 37,5%
zurückgegangen.
Gleichgeblieben sind die
Abbiege-Unfälle und Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle. Geringfügig angestiegen sind
die Unfälle im ruhenden Verkehr und Längsverkehr mit einem bzw. zwei
Unfällen. (Erläuterung der Unfalltypen siehe
Anlage) Anlage: Unfalltyp
Erläuterung 1
Fahrunfall (F) Der Unfall wurde ausgelöst durch den
Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster
Geschwindigkeit oder fal-scher Einschätzung des Straßenverlaufs, des
Straßenzustandes o. Ä.), ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu
beigetragen ha-ben. Infolge unkontrollierter Fahrzeugbewegungen kann es aber
zum Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein. 2
Abbiege-Unfall (AB) Der Unfall wurde ausgelöst durch
einen Konflikt zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder
entgegengesetzter Richtung kommenden Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) an
Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücks- oder Parkplatzzufahrten. 3
Einbiegen/Kreuzen-Unfall
(EK) Der Unfall wurde
ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden
Wartepflichtigen und einem vor-fahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen,
Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken oder Parkplätzen. 4
Überschreiten-Unfall (ÜS)
Der Unfall wurde ausgelöst durch
einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auf der Fahrbahn,
sofern dieser nicht in Längsrichtung ging und nicht und sofern das Fahrzeug
nicht abgebogen ist. Dies gilt auch, wenn der Fußgänger nicht ange-fahren
wurde. 5
Unfall durch den ruhenden
Verkehr (RV) Der Unfall
wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden
Verkehrs und einem Fahrzeug, das parkt/hält bzw. Fahrmanöver im Zusammenhang
mit dem Parken/ Halten durchführte. 6
Unfall im Längsverkehr
(LV) Der Unfall wurde
ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Verkehrs-teilnehmern, die sich in
gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten, sofern dieser Konflikt nicht
einem anderen Unfalltyp ent-spricht. 7
Sonstiger Unfall (SO) Unfall, der sich nicht den Typen 1-6
zuordnen lässt. Beispiele: Wen-den, Rückwärtsfahren, Parker untereinander,
Hindernis oder Tier auf der Fahrbahn, plötzlicher Fahrzeugschaden
(Bremsversagen, Reifenschäden o.Ä.) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.04.2015, V
1339
Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1502