Berichte zum Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2017, ST 2402 Betreff: Berichte zum Ernst-May-Viertel Der Magistrat ist mit Beschluss §
1053 vom 23.02.2017 beauftragt, die folgenden Bebauungspläne im Bereich des
Ernst.-May-Viertels aufzustellen bzw. das Verfahren weiterzuführen: 1) Bebauungsplanverfahren Nr. 858 - Wohnen am
nördlichen Günthersburgpark 2) Bebauungsplanverfahren Nr. 880 - Friedberger
Landstraße / Südlich Wasserpark 3) Bebauungsplanverfahren Nr. 914 - Friedberger
Landstraße / Östlich Bodenweg Über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in
den Bereichen Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur soll regelmäßig
berichtet werden (Ziff. I.A., Pkt. (3) 1. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden
Zwischenbericht:
1) Bebauungsplanverfahren Nr.
858: Eine klimatische
Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren wurde vom Magistrat beauftragt. Weitere
Untersuchungen in den Bereichen Verkehr und soziale Infrastruktur sind aufgrund
der geringen Größe des Plangebietes nicht erforderlich. 2) Bebauungsplanverfahren Nr. 880: - Im Rahmen des inzwischen
durchgeführten städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurden
die Wettbewerbsteilnehmer während der Bearbeitungsphase durch Sachverständige
aus dem Bereich Klima begleitet. Es wurde eine klimatische Untersuchung aller
Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Bei der Umsetzung des Preisträgerentwurfs in
einen Bebauungsplan werden die Maßgaben dieser Untersuchung berücksichtigt. Sie
steht auf der Webseite des Stadtplanungsamtes als Download zur Verfügung.
- Im Rahmen des inzwischen durchgeführten
städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurde den
Wettbewerbsteilnehmern die Bestandskartierung des prägenden und wertvollen
Baumbestands als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt. Der
Preisträgerentwurf berücksichtigt den wertvollen Baumbestand fast vollständig.
Die Biotoptypenkartierung und faunistisch-floristische Untersuchung zur arten-
und biotopschutzrechtlichen Risikoabschätzung wurde inzwischen fertiggestellt
und wird bei der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Die
genannten Untersuchungen stehen auf der Webseite des Stadtplanungsamtes als
Download zur Verfügung. - Für die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2013 im
Bereich Friedberger Landstraße bzw. dem Knotenpunkt Friedberger Landstraße /
Dortelweiler Straße wurde auf Grund aktualisierter Verkehrsmengendaten eine
Nachbetrachtung beauftragt. Die Ergebnisse liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt
noch nicht vollständig vor. - In dem Konzept der Preisträger aus dem
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb ist vorgesehen,
Kindertagesstätten als in die Wohnbebauung integrierte Infrastruktur unterzubringen. Es wird außerdem ein
Grundschulstandort am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches vorgesehen. Das
Konzept wird vom Magistrat bei der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zu
Grunde gelegt.
3) Bebauungsplanverfahren Nr.
914: Da eine Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens in engem fachlichen Zusammenhang mit der Entscheidung
über Lage und Länge der Einhausung der BAB A661 steht, ruht die Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens. Es wurden deshalb in den Bereich Klima, Verkehr und
soziale Infrastruktur bislang keine weiteren Untersuchungen auf den Weg
gebracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.06.2017, OA 177