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Berichte zum Ernst-May-Viertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2402 Betreff: Berichte zum Ernst-May-Viertel Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, die folgenden Bebauungspläne im Bereich des Ernst.-May-Viertels aufzustellen bzw. das Verfahren weiterzuführen: 1) Bebauungsplanverfahren Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark 2) Bebauungsplanverfahren Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark 3) Bebauungsplanverfahren Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg Über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereichen Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur soll regelmäßig berichtet werden (Ziff. I.A., Pkt. (3) 1. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden Zwischenbericht: 1) Bebauungsplanverfahren Nr. 858: Eine klimatische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren wurde vom Magistrat beauftragt. Weitere Untersuchungen in den Bereichen Verkehr und soziale Infrastruktur sind aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht erforderlich. 2) Bebauungsplanverfahren Nr. 880: - Im Rahmen des inzwischen durchgeführten städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurden die Wettbewerbsteilnehmer während der Bearbeitungsphase durch Sachverständige aus dem Bereich Klima begleitet. Es wurde eine klimatische Untersuchung aller Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Bei der Umsetzung des Preisträgerentwurfs in einen Bebauungsplan werden die Maßgaben dieser Untersuchung berücksichtigt. Sie steht auf der Webseite des Stadtplanungsamtes als Download zur Verfügung. - Im Rahmen des inzwischen durchgeführten städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wurde den Wettbewerbsteilnehmern die Bestandskartierung des prägenden und wertvollen Baumbestands als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt. Der Preisträgerentwurf berücksichtigt den wertvollen Baumbestand fast vollständig. Die Biotoptypenkartierung und faunistisch-floristische Untersuchung zur arten- und biotopschutzrechtlichen Risikoabschätzung wurde inzwischen fertiggestellt und wird bei der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt. Die genannten Untersuchungen stehen auf der Webseite des Stadtplanungsamtes als Download zur Verfügung. - Für die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2013 im Bereich Friedberger Landstraße bzw. dem Knotenpunkt Friedberger Landstraße / Dortelweiler Straße wurde auf Grund aktualisierter Verkehrsmengendaten eine Nachbetrachtung beauftragt. Die Ergebnisse liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vollständig vor. - In dem Konzept der Preisträger aus dem städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb ist vorgesehen, Kindertagesstätten als in die Wohnbebauung integrierte Infrastruktur unterzubringen. Es wird außerdem ein Grundschulstandort am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches vorgesehen. Das Konzept wird vom Magistrat bei der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zu Grunde gelegt. 3) Bebauungsplanverfahren Nr. 914: Da eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens in engem fachlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über Lage und Länge der Einhausung der BAB A661 steht, ruht die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Es wurden deshalb in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur bislang keine weiteren Untersuchungen auf den Weg gebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.06.2017, OA 177