Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST
2365
Betreff: Bebauungsplan Nr.
889 - Sandelmühle Zu 1. und 2.: Zur Erschließung des geplanten
Wohngebietes "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) und zu möglichen
Ansätzen einer Verbesserung des Verkehrsablaufes an dem Kreuzungsbereich
Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle hat der
Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit wiederholt ausführlich informiert
- zuletzt in der Stellungnahme vom 19.06.2017, ST 1126. Darüber hinaus
wurde der Sachverhalt in einem Bericht des Magistrates an die
Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2017, B 351 noch einmal ganzheitlich
dargestellt. Aufgrund der
starken Auslastung des Knotenpunktes Olof-Palme-Straße / Hessestraße /
Kupferhammer / An der Sandelmühle wurde zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens
eine zusätzliche Erschließung des Neubaugebietes von Norden über die Zufahrt
Kaltmühle in Erwägung gezogen. Nach eingehender Prüfung wurde eine solche
Zufahrt letztendlich wieder verworfen und dies gegenüber dem Ortsbeirat bereits
2013 folgendermaßen begründet: "Mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an
die "Olof-Palme-Straße" ist keine strukturelle Verbesserung der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten. Mit Bau
des nördlichen Anschlusses ergibt sich ein zweiter Kreuzungspunkt, der durch
die erforderliche Signalisierung und entsprechende Sperrzeiten des
Bahnübergangs vergleichbare Probleme haben wird, wie der bestehende
Kreuzungspunkt (Olof-Palme-Str./Kupferhammer/Hessestr.). Der Aufwand für eine zweite Zufahrt,
sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich ergeben, sind im
Vergleich zum Nutzen nicht angemessen. Beim Bau des zweiten Anschlusses
entstünden Kosten für die Signalisierung des Knotenpunktes inkl. Bahnübergang
nach BOStrab, für die Erschließung der nördlichen Zufahrt, für ein neues
Brückenbauwerk sowie die Erweiterung des bestehenden Brückenbauwerkes im Zuge
des Knotenpunktausbaues mit separaten Abbiegespuren und Ersatz bestehender
öffentlicher Grünflächen in geschätzter Höhe von rund 1,5 Mio. €.
Neben diesen Kosten kämen
weitere Kosten für den Grunderwerb für die benötigte Fläche der Erweiterung des
Knotenbereiches und der Zufahrtsstraße hinzu. Aufgrund des Eingriffs in das
Landschaftsschutzgebiet müssten außerdem Ausgleichsflächen an anderer Stelle
angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet erworben und bereitgestellt werden.
Ebenfalls betroffen wäre ein Vogelschutzgehölz, das durch die Zufahrt geteilt
würde. Dieses Vogelschutzgehölz dient als Ausgleichsmaßnahme. Für einen Ersatz
würden zusätzliche Kosten entstehen." Die Gründe für den Verzicht auf die zweite Zufahrt
sind mit Stand Herbst 2017 unverändert. Dies bestätigt zuletzt der Bericht vom
27.10.2017, B 351 an die Stadtverordnetenversammlung: "Eine spürbare
Entlastung bzw. strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung
Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer ist mit dem
Bau eines weiteren Knotenpunktes nördlich davon nicht zu erwarten. [...] Somit
ist nach Einschätzung des Magistrats der Aufwand für eine zweite Zufahrt, die
den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine komplette Signalisierung des
Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle nach sich zieht, vor allem
jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch den Wegfall von
Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich
zum Nutzen nicht angemessen." Der o.g. Bericht zieht folgendes Fazit: "Der Bau
einer zweiten Anbindung des Plangebietes über die Kaltmühle ist aus
ökologischer Sicht nicht vertretbar. Das zusätzliche Brückenwerk würde durch
Vogelschutzgehölz führen." Darüber hinaus ist das brachliegende Gelände bereits
öffentlich erschlossen durch die Straße An der Sandelmühle. Eine zweite Zufahrt
ist somit für die Bebauung des Grundstückes nicht erforderlich. Die Kosten für
die zweite Zufahrt würden daher nicht von den Eigentümern übernommen werden.
Die nicht endgültig kalkulierten Kosten müssten folglich durch den städtischen
Haushalt gedeckt werden. Hierfür sind keine Gelder eingeplant. Zu 3.: Eine zeitgleiche Errichtung der Kindertagesstätte
mit den Wohnbauvorhaben ist sinnvoll. Der Magistrat wirkt im Zuge der laufenden
Verhandlungen mit den Bauträgern über vertragliche Regelungen darauf hin.
Zu 4. und 5.: Ein Lückenschluss der
Radwegeverbindung von der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße
ist aus Sicht des Magistrats grundsätzlich sinnvoll. Im Bebauungsplan Nr. 889 kann die gewünschte
Radwegeverbindung nur bedingt berücksichtigt werden. Am nordwestlichen Rand des
Plangebietes handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme, die dinglich gesichert
nur als Vogelschutzgehölz genutzt werden darf. Im weiteren Verlauf nach Norden
ab dem Urselbach liegen die Flächen östlich entlang der Stadtbahnstrecke im
Landschaftsschutzgebiet (LSG), wo eine Bebauung oder ein Straßenbau nicht
zulässig ist. Weiter nördlich stehen die Flächen als Naturschutzgebiet
"Riedwiesen" unter Schutz. Eine Führung der Fahrradtrasse östlich der Gleise
wird daher abgelehnt. Die
vorgeschlagene Radwegetrasse hätte darüber hinaus auch keine
Erschließungsfunktion für die Bebauung westlich der Olof-Palme-Straße -
insbesondere ins Mertonviertel, so dass gleichwohl Radverkehr in der
Olof-Palme-Straße planerisch zu berücksichtigen wäre. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.09.2016, OA 54