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Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2365 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle Zu 1. und 2.: Zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) und zu möglichen Ansätzen einer Verbesserung des Verkehrsablaufes an dem Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle hat der Magistrat den Ortsbeirat in der Vergangenheit wiederholt ausführlich informiert - zuletzt in der Stellungnahme vom 19.06.2017, ST 1126. Darüber hinaus wurde der Sachverhalt in einem Bericht des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2017, B 351 noch einmal ganzheitlich dargestellt. Aufgrund der starken Auslastung des Knotenpunktes Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle wurde zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens eine zusätzliche Erschließung des Neubaugebietes von Norden über die Zufahrt Kaltmühle in Erwägung gezogen. Nach eingehender Prüfung wurde eine solche Zufahrt letztendlich wieder verworfen und dies gegenüber dem Ortsbeirat bereits 2013 folgendermaßen begründet: "Mit dem Bau eines zweiten Anschlusses nördlich an die "Olof-Palme-Straße" ist keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes "An der Sandelmühle" zu erwarten. Mit Bau des nördlichen Anschlusses ergibt sich ein zweiter Kreuzungspunkt, der durch die erforderliche Signalisierung und entsprechende Sperrzeiten des Bahnübergangs vergleichbare Probleme haben wird, wie der bestehende Kreuzungspunkt (Olof-Palme-Str./Kupferhammer/Hessestr.). Der Aufwand für eine zweite Zufahrt, sowie die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich ergeben, sind im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen. Beim Bau des zweiten Anschlusses entstünden Kosten für die Signalisierung des Knotenpunktes inkl. Bahnübergang nach BOStrab, für die Erschließung der nördlichen Zufahrt, für ein neues Brückenbauwerk sowie die Erweiterung des bestehenden Brückenbauwerkes im Zuge des Knotenpunktausbaues mit separaten Abbiegespuren und Ersatz bestehender öffentlicher Grünflächen in geschätzter Höhe von rund 1,5 Mio. €. Neben diesen Kosten kämen weitere Kosten für den Grunderwerb für die benötigte Fläche der Erweiterung des Knotenbereiches und der Zufahrtsstraße hinzu. Aufgrund des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet müssten außerdem Ausgleichsflächen an anderer Stelle angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet erworben und bereitgestellt werden. Ebenfalls betroffen wäre ein Vogelschutzgehölz, das durch die Zufahrt geteilt würde. Dieses Vogelschutzgehölz dient als Ausgleichsmaßnahme. Für einen Ersatz würden zusätzliche Kosten entstehen." Die Gründe für den Verzicht auf die zweite Zufahrt sind mit Stand Herbst 2017 unverändert. Dies bestätigt zuletzt der Bericht vom 27.10.2017, B 351 an die Stadtverordnetenversammlung: "Eine spürbare Entlastung bzw. strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer ist mit dem Bau eines weiteren Knotenpunktes nördlich davon nicht zu erwarten. [...] Somit ist nach Einschätzung des Magistrats der Aufwand für eine zweite Zufahrt, die den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine komplette Signalisierung des Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle nach sich zieht, vor allem jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen." Der o.g. Bericht zieht folgendes Fazit: "Der Bau einer zweiten Anbindung des Plangebietes über die Kaltmühle ist aus ökologischer Sicht nicht vertretbar. Das zusätzliche Brückenwerk würde durch Vogelschutzgehölz führen." Darüber hinaus ist das brachliegende Gelände bereits öffentlich erschlossen durch die Straße An der Sandelmühle. Eine zweite Zufahrt ist somit für die Bebauung des Grundstückes nicht erforderlich. Die Kosten für die zweite Zufahrt würden daher nicht von den Eigentümern übernommen werden. Die nicht endgültig kalkulierten Kosten müssten folglich durch den städtischen Haushalt gedeckt werden. Hierfür sind keine Gelder eingeplant. Zu 3.: Eine zeitgleiche Errichtung der Kindertagesstätte mit den Wohnbauvorhaben ist sinnvoll. Der Magistrat wirkt im Zuge der laufenden Verhandlungen mit den Bauträgern über vertragliche Regelungen darauf hin. Zu 4. und 5.: Ein Lückenschluss der Radwegeverbindung von der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße ist aus Sicht des Magistrats grundsätzlich sinnvoll. Im Bebauungsplan Nr. 889 kann die gewünschte Radwegeverbindung nur bedingt berücksichtigt werden. Am nordwestlichen Rand des Plangebietes handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme, die dinglich gesichert nur als Vogelschutzgehölz genutzt werden darf. Im weiteren Verlauf nach Norden ab dem Urselbach liegen die Flächen östlich entlang der Stadtbahnstrecke im Landschaftsschutzgebiet (LSG), wo eine Bebauung oder ein Straßenbau nicht zulässig ist. Weiter nördlich stehen die Flächen als Naturschutzgebiet "Riedwiesen" unter Schutz. Eine Führung der Fahrradtrasse östlich der Gleise wird daher abgelehnt. Die vorgeschlagene Radwegetrasse hätte darüber hinaus auch keine Erschließungsfunktion für die Bebauung westlich der Olof-Palme-Straße - insbesondere ins Mertonviertel, so dass gleichwohl Radverkehr in der Olof-Palme-Straße planerisch zu berücksichtigen wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.09.2016, OA 54