Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 234
Betreff: Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Die Beschilderung des Rauchverbotes auf städtischen Spielplätzen wird durch das Grünflächenamt bereits durchgeführt. Bei der Grundsanierung von Spielplätzen oder deren Neubeschilderung wird das entsprechende Piktogramm auf der Spielplatzbeschilderung aufgenommen. Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Beschilderung aller städtischen Spielplätze zu aktualisieren. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortsbezirke kann eine bevorzugte Behandlung des Ortsbezirkes 8 nicht in Aussicht gestellt werden. Rein vorsorglich macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass bis zur Verabschiedung einer neuen Grünanlagensatzung die Angabe des Rauchverbotes auf den Schildern nur einen Gebotscharakter hat. Ein Bußgeld kann bei Verstoß gegen das Rauchverbot daher noch nicht erlassen werden.