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Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 234 Betreff: Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Die Beschilderung des Rauchverbotes auf städtischen Spielplätzen wird durch das Grünflächenamt bereits durchgeführt. Bei der Grundsanierung von Spielplätzen oder deren Neubeschilderung wird das entsprechende Piktogramm auf der Spielplatzbeschilderung aufgenommen. Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Beschilderung aller städtischen Spielplätze zu aktualisieren. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortsbezirke kann eine bevorzugte Behandlung des Ortsbezirkes 8 nicht in Aussicht gestellt werden. Rein vorsorglich macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass bis zur Verabschiedung einer neuen Grünanlagensatzung die Angabe des Rauchverbotes auf den Schildern nur einen Gebotscharakter hat. Ein Bußgeld kann bei Verstoß gegen das Rauchverbot daher noch nicht erlassen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 849

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