Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST
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Betreff: Umsetzung des
beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Die Beschilderung des
Rauchverbotes auf städtischen Spielplätzen wird durch das Grünflächenamt
bereits durchgeführt. Bei der Grundsanierung von Spielplätzen oder deren
Neubeschilderung wird das entsprechende Piktogramm auf der
Spielplatzbeschilderung aufgenommen. Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Beschilderung aller städtischen
Spielplätze zu aktualisieren. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortsbezirke kann
eine bevorzugte Behandlung des Ortsbezirkes 8 nicht in Aussicht gestellt
werden. Rein vorsorglich macht der Magistrat
darauf aufmerksam, dass bis zur Verabschiedung einer neuen Grünanlagensatzung
die Angabe des Rauchverbotes auf den Schildern nur einen Gebotscharakter hat.
Ein Bußgeld kann bei Verstoß gegen das Rauchverbot daher noch nicht erlassen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2016, OM 849