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Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311

Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein Durchfahrverbot für 3,5-Tonner zwischen dem Parkplatz am Sportplatz und dem Ginsterweg eingerichtet wird. Bis zu diesem Bereich muss jedoch die Andienung der in der Anregung des Ortsbeirats genannten Einrichtungen gewährleistet sein.

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