Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST
2311
Betreff: Generelles
Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass ein Durchfahrverbot für 3,5-Tonner zwischen dem Parkplatz am
Sportplatz und dem Ginsterweg eingerichtet wird. Bis zu diesem Bereich muss
jedoch die Andienung der in der Anregung des Ortsbeirats genannten
Einrichtungen gewährleistet sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2017, OM 2098