Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311
Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein Durchfahrverbot für 3,5-Tonner zwischen dem Parkplatz am Sportplatz und dem Ginsterweg eingerichtet wird. Bis zu diesem Bereich muss jedoch die Andienung der in der Anregung des Ortsbeirats genannten Einrichtungen gewährleistet sein.