Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Begründung
Wacholderweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, durch Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür zu sorgen, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg als ohnehin schmale Straße ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg, so dass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2017, OF 371/10
Betreff: Generelles Durchfahrverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, durch Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür zu sorgen, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg als ohnehin schmale Straße ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg, so dass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind.Beratung im Ortsbeirat: 10