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Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Nutzung der Grünflächen in Frankfurt ist durch die Grünanlagensatzung geregelt. Wenn Veranstaltungen in Grünanlagen beantragt werden, wird eine Ausnahme (Antrag auf Sondernutzung) der Grünanlagensatzung erforderlich. Hierzu wird die aktuelle Situation der Grünanlage durch das Grünflächenamt bewertet und in Abstimmung mit dem jeweiligen Antragstellenden eine Genehmigung (evtl. mit Verlagerung der Örtlichkeit) oder eine Ablehnung erteilt. Wenn sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden, ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich, die der Antragstellende zu beantragen hat, wenn eine Flächennutzung durch das Grünflächenamt in Aussicht gestellt wurde. Zur Klärung der aufgeworfenen Grundsatzfragen steht die Untere Naturschutzbehörde für einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat zur Verfügung. Einzelentscheidungen über Genehmigungen oder Versagungen von Veranstaltungen können weder von der Unteren Naturschutzbehörde noch vom Grünflächenamt vorab mit dem Ortsbeirat beraten werden. Folgende Veranstaltungen wurden in 2022 bereits genehmigt: - Familienfahrradtag am 15.05.2022 im Brentanopark - Rödelheimer Musiknacht am 21.05.2022 im Solmspark - 30. Parkfest Rödelheim vom 08.-10.07.2022 im Solmspark - Sommerfest am 17.07.2022 im Brentanopark

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