Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7
Begründung
in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7 Ein Großteil der Parkanlagen im Ortsbezirk 7 sind als Landschaftsschutzgebiete der Zone II ausgewiesen. Die trifft z.B. fast komplett auf den Solmspark und den Brentanopark zu. Gemäß der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" aus dem Jahr 2010 bedarf die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Bereich einer besonderen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Der Ortsbeirat begrüßt diesen Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich. Bislang wurden solche Ausnahmegenehmigungen auch in begründeten Einzelfällen erteilt. Leider werden diese Genehmigungen in jüngster Vergangenheit nicht mehr erteilt. So konnte im Solmspark keine Veranstaltung der "Rödelheimer Musiknacht" mehr durchgeführt werden und ab dem kommenden Jahr dürfen im Brentanopark auch keine Gottesdienste mehr durchgeführt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Veranstaltungen, die zeitlich und räumlich sehr begrenzt sind und für die keine Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Sie sind mit einer normalen intensiven Nutzung des Parks z.B. am Wochenende vergleichbar. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen auch weiterhin in den Parks der Stadt Frankfurt möglich sein sollten. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen erteilt werden. Der Ortsbeirat fordert, dass vor einer Entscheidung die Möglichkeit einer Beratung durch Antragstellende und Ortsbeirat besteht, zum Beispiel in Form eines Ortstermins. Bei Bedarf können Ausschlussflächen definiert werden.